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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse |
Moderator: TobiasH |
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Investmentfonds-Gesetz |
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Verfasst am: 28.09.2010 21:37 |
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Hallo,
bin in unseren WP-Unterlagen auf folgenden Satz gestrossen und verstehe ihn nicht... sorry... kann mir den vllt. jmd. erklären? Gerne von jmd, der wirklich weiß, was dahinter steckt.
Danke!
Das InvG schreibt u.a. vor,
- dass max. 5 % des Fondsvermögens in das Wertapier EINES Emittenten investiert werden dürfen, in Ausnahmefällen bis zu 10%, wobei die Summe dieser Anlagen wiederum 40% des Fondsvermögens nicht überschreiten darf.
-dass mindestens 51% des Fondsvermögens gemäß der Fondsphilosophie des Verkaufsprospektes investiert sein müssen.
Also den 2 Punkt verstehe ich schon eher als den ersten Punkt. Ich bin mir nicht sicher, ob ich es richtig verstehe, deswegen würde ich mich über Antworten freuen.
LG
HermesHouseBand |
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Verfasst am: 28.09.2010 22:30 - Geaendert am: 28.09.2010 22:35 |
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Das Investmentgesetz verlangt, dass max. 4 Wertpapiere je 10% = 40% ausmachen.
Rest 60 % : 5 % = 12
Somit müssen mindestens 16 verschiedene Wertpapiere im Fonds sein. |
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