Frage zum Aufgeld beim Optionsschein: |
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Verfasst am: 12.11.2010 11:27 |
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Hallo,
ich habe zwei unterschiedliche Formeln zur Berechnung des Aufgelds in Euro.
A) Schulbuch: (und in der Schule immer so gemacht)
Kurs OP-Schein * Bezugsverhältnis
+ Basispreis
- Aktienkurs
= Absolutes Aufgeld
B) Prüfungsbuch
Kurs OP-Schein
- Innerer Wert
= Aufgeld
Oben wird auf das Aufgeld für eine Aktie geschaut, unten auf das Aufgeld für einen OP-Schein. Nur leider kann man den Aufgaben nicht ablesen was gesucht wird.
Könnt ihr mir sagen, welche die für die Prüfung gewünschte ist?
Danke |
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Verfasst am: 12.11.2010 13:21 |
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Soviel ich weiß ist die zweite Formel die Berechnung zum Zeitwert und nicht das Agio.
Ganz ehrlich habe ich bei Optionschreinen auch noch nie von einen Agio gehört... |
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Verfasst am: 12.11.2010 13:47 |
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Bei der zweiten Formel stimmt dir mein Schulbuch zu.
Nur steht in der Aufgabe im Prüfungsbuch explizid: "Berechnen Sie das Aufgeld" |
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Verfasst am: 12.11.2010 13:50 |
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Dann hat das Prüfungsbuch einen Fehler. Kann ja auch mal passieren |
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Verfasst am: 12.11.2010 14:23 - Geaendert am: 12.11.2010 14:32 |
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In der schriftlichen Abschlussprüfung wird der Begriff Zeitwert benutzt. Den Ausübungspreis als Aufgeld zu bezeichnen, finde ich nicht richtig.
Man könnte den Zeitwert als Aufgeld bezeichnen. |
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Verfasst am: 12.11.2010 14:39 |
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Ja, vom einen Aufgeld bei Optionsscheinen habe ich auch nie gehört. Die zweite Formel kenne ich nämlich unter den Zeitwert.
Die erste Formel sagt mir persönlich garnicht. |
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Verfasst am: 12.11.2010 14:41 |
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Danke für die schnelle Hilfe. |
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Verfasst am: 12.11.2010 15:49 - Geaendert am: 12.11.2010 15:53 |
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Formel A) wird benutzt, wenn ein Bezugsverhältnis angegeben ist.
Bei Formel B) beträgt das Bezugsverhältnis 1:1, z..B. erhalte ich für 5 Optionsrechte jeweils eine Aktie, somit 5 Aktien.
Zudem ist das Aufgeld nicht unbedingt der Zeitwert. Der Zeitwert kann sich vom Aufgeld deutlich unterscheiden. |
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Verfasst am: 12.11.2010 16:33 |
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Es gibt auch noch folgende Definition:
Das Aufgeld gibt Auskunft darüber, um wie viel der Erwerb des Basiswertes über den Umweg des Optionsscheines teurer wäre, als der direkte Kauf des Basiswertes. |
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Verfasst am: 12.11.2010 18:12 |
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Aufgeld ist der Zeitwert!!!!!!! |
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Verfasst am: 12.11.2010 18:21 |
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Nein, ist es nicht.
Bsp: Call Aktienoptionsschein:
Bezugsverhältnis: 10:1
Basispreis 180€
Bezugsfrist 2 Jahre
Kurs der Teltec-Aktie 160€
Kurs des Optionsscheins 2,40€
Innerer Wert: 160-180 / 10= -2€
Absolutes Aufgeld:
2,40*10= 24€
+ 180
-160
= 44€
Zeitwert: Kurs des Optionsscheines: 2,40€
- Innerer Wert der Option : 0,00€
= 2,40€
Sind hier Aufgeld und Zeitwert gleich? |
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Verfasst am: 12.11.2010 18:38 |
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Das Absolutes Aufgeld zu berechnen, hat doch keinen praktischen Sinn, weil die Option aus dem Geld ist.
Das ist rein theoretisch zu berechnen, welchen Verlust man bei Ausführung des Wahlrechts erleidet. |
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Verfasst am: 12.11.2010 18:42 |
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Natürlich ist die Option "out-of the money". Das sieht man doch schon am Kurs der Aktie.
Kein Kunde übt eine Call Option aus, wenn der Aktienkurs unter dem Basispreis liegt. Dann wäre er ja schön blöd, weil er ja den Basispreis + Optionsprämie zahlt und die Aktien nur zum Kurswert verkaufen kann. |
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Verfasst am: 12.11.2010 19:22 |
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@Technology:
Bitte glaube mir, der Zeitwert ist das Aufgeld!
Da die Berufsschule (und die Lehrer) von Themen wie Optionen und (etwas) komplizierteren Themen manchmal KEINE AHNUNG haben, führt dazu das diese auch falsch behandelt werden!
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Preis der Option besteht:
1) Innerer Wert*
2) Aufgeld/ Zeitwert
*Einen negativen inneren Wert gibt es nur in der Berufsschule! habe das noch NIE sonst gehört!
--> Call-Optionen, mit einem Ausübungspreis über dem aktuellen Aktienpreis bestehen nur aus Zeitwert!
Das Aufgeld/ Zeitwert ist das, was du dem Verkäufer für sein Risiko bezahlen musst. Er hat ja ein offenes Risiko, du nicht! |
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Verfasst am: 12.11.2010 19:50 |
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Seit wann ist das Aufgeld der Preis, den du an den Verkäufer zahlen musst, um dem sein Risiko abzudecken?
Da hast du etwas falsch verstanden. Du musst die Optionsprämie bezahlen als Risikoausgleich.
Das Aufgeld gibt an, um wie viel teurer der Erwerb der Aktien bei sofortiger Optionsausübung ist, als der Direkterwerb über die Börse. |
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Verfasst am: 12.11.2010 19:56 |
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"Das Aufgeld gibt an, um wie viel teurer der Erwerb der Aktien bei sofortiger Optionsausübung ist, als der Direkterwerb über die Börse"
....richtööööög
und was für einen Grund sollte man als optionskäufer haben, eine Option (teurer als der Basiswert) zu kaufen?
(bestimmt NICHT um sie gleich wieder auszuüben, denn sie ist ja teurer als der direkterwerb!!!)
... um zu spekulieren
und "was zahlt man dem Optionsverkäufer für die 8spekulations-) chance?
...richtööööög, das Aufgeld (Zeitwert)
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Ich würde mich doch seeeeeehr wundern, wenn ich hier falsch liege. Deine Sätze hören sich auch sehr "aus einem Schulbuch kopiert an"! |
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Verfasst am: 12.11.2010 20:11 - Geaendert am: 12.11.2010 20:13 |
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Das ist es doch. Du zahlst nur ein Aufgeld, wenn du auch vor hast die Aktie zu erwerben mit dem Optionsrecht.. Du zahlst aber kein Aufgeld, wenn du das Optionsrecht kaufst, somit bezahlst du auch kein Aufgeld bei Erwerb der Option, sondern die Optionsprämie.
Got it? |
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Verfasst am: 12.11.2010 20:33 |
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also ich kann nur von meiner BS sagen.
Da haben wir auch nur vom Zeitwert gesprochen..
was ist denn nu richtig und was muss ich für die Abschlussprüfung nu merken?!? Optionen war noch nie mein starkes thema.. ich hoffe dass das bloß nicht als offener fall drankommt. sonst ist meine gute note so gut wie pfutsch :-((( |
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Verfasst am: 12.11.2010 21:06 |
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Optionen sind ein Randthema, jedoch prüfungsrelevant. Es kam auch schon eine Optionsanleihe in einer Abschlussprüfung als offener Fall. |
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Verfasst am: 12.11.2010 22:08 |
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Lass dir vom techno kein Mist erzählen!
Beim Kauf einer option zahlt man die Summe aus Innerem Wert und Aufgeld (oder Zeitwert!) |
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