Der Geschäftsbesorgungsvertrag ist ein entgeltlicher Dienstvertrag oder Werkvertrag, durch den sich jemand zur Besorgung eines Geschäfts für einen anderen gegen Vergütung verpflichtet (z. B. Rechtsanwalt, Banken).
Das Kommissionsgeschäft ist die geschäftliche Betätigung eines Kaufmanns im eigenen Namen für fremde Rechnung, geregelt in §§ 383–406 HGB:
Rechtlich ist das Kommisionsgeschäft ein auf eine Geschäftsbesorgung i. S. des § 675 HGB gerichteter gegenseitiger Vertrag.
--> Ja!
Der Kommissionsvertrag, der zwischen dem Kommittenten und dem Kommissionär geschlossen wird, ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag i. S. von § 675 BGB.
Danke!
In einer der letzen APs wurde im konventionellen Teil gefragt, was für ein Rechtsgeschäft einer Ordereteilung eines Kunden gegenüber seinem KI zu Grunde liegt. Als Lösung war nur Kommissionsvertrag angegeben. Ich hab dann überlegt, Asuführung eines Geschäftes gegen Entgelt und Aufwandsersatz ist wohl ein Geschäftsbesorgungsvertrag. War dann etwas erstaunt als in der Lösung nix davon stand.
Jetzt ist alles klar. Danke nochmal
Und warum war die IHK in der Abschlussprüfung Winter 2004
da anderer Meinung?
Als Lösung wurde 4 angegeben, demnach ist ein Kommissionsvertrag kein Geschäftsbesorgungsvertrag.
Bin vorhin durch Zufall auf diese Aufgabe gestossen. Habe den Kommissionsvertrag nämlich auch unter die Gattung der Geschäftsbesorgungsverträge geordnet.