Rechtliche Geschichte: OptionsscheinKauf ?! |
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Verfasst am: 04.02.2011 11:24 |
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Hallo zusammen
Ich habe eine Frage wie es RECHTLICH (nicht in euren Banken) aussieht:
Darf jmd., der (kaum) Erfahrung* hat, Optionsscheine kaufen? Ist das im Rahmen des neuen Anlegerschutzes Gesetzlich! i.O. ?!
*) Erfahrung: höchstens mal ein festverzinsliches WP gekauft, weder Aktien, Zertis, Fonds
Würde mich über Antworten sehr fruen |
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Verfasst am: 04.02.2011 11:30 |
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Warum nicht?
Wenn er es unbedingt will!
Ob es gesetzlich so ist, weiß ich ich nicht. Ich denke aber schon. Man muss ihn halt darauf hinweisen, was für Risiken und Nebenwirkungen es dabei gibt... |
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Verfasst am: 04.02.2011 11:35 - Geaendert am: 04.02.2011 11:58 |
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Sofern der Kunde ausreichend über die Risiken aufgeklärt wurde, darf er dies tun.
Voraussetzung ist natürlich dass die Geeignetheitsprüfung positiv verlaufen ist.
Wenn dem Kunden ein Optionsschein angeboten wird ( bzw eine generelle Anlageberatung stattfinden ) ,ist auch auf die Angemessenheitsprüfung zu achten! |
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Verfasst am: 04.02.2011 11:41 |
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- Was ist das, Geeignetheitsprüfung?
- was ist das, Angemessenheitsprüfung?
Was gesetzliches oder in eurer Bank ?!? |
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Verfasst am: 04.02.2011 11:54 |
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Das sind gesetzliche Begriffe , die Beispiele sind aus unserem Haus.
Geeignetheitsprüfung
Prüfung der persönlichen und fachlichen Geeignetheit des Kunden anhand
- Beruf
- Bildungsstand
- Kenntnisse/erfahrungen
Angemessenheitsprüfung
Prüfung der finanziellen Angemessenheit des Kunden anhand
- Lohn/Gehalt und sonstige Einkünfte <--> Ausgaben
- Geld-/Wertpapiervermögen
- Immobilienvermögen |
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Verfasst am: 04.02.2011 14:00 |
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Das sind gesetzliche Begriffe , die Beispiele sind aus unserem Haus.
Ah, danke!
Okay machn wirs genau:
- Beruf: Gerade Abi gemacht, kein Beruf, 20 Jahre
- Bildung: Gerade Abi gemacht
- Kenntnisse: Interesse an Wirtschaft u. Börse
- Erfahrung: keine Erfahrung in Wertpapieren
- Gehalt: die letzten 6 Monate durchschnittlich 1.000 €, aushilfsjobs nach dem Abi
- Vermögen:
< Geld-/Wertpapiervermögen: denke 20TE*
< Immobilienvermögen : keins
*) angenommen diese 20TE gingen dann in Optionsscheine.
wie würdet ihr das beurteilen, wäre das rechtlich sauber?!? |
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Verfasst am: 04.02.2011 14:20 - Geaendert am: 04.02.2011 14:36 |
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Bitte gern geschehn!
Mit Kenntnissen und Erfahrungen meine ich die im Wertpapiergeschäft.
Das Problem an sich ist dass das Gesetz klare Definitionen gibt ABER die grundlegende Entscheidung musst Du leider fällen.
Ob er geeignet ist merkst Du ja im Gespräch ( Versteht er was von Wertpapieren, versteht er welche Risiken bestehen etc ). Wenn Du allerdings eine Anlageberatung durchführen möchtest, solltest Du die Angemessenheit prüfen!
( Du erinnerst die an die Vermögenspyramide? Risikostreuung? )
In diesem Fall würde ich den Kunden aufklären ihn aber auf keinen Fall darauf beraten, sein ganzes Vermögen in Optionsscheine zu investieren.
Sollte er dies dennoch tun wollen, würde ich ihm abraten und dies im Beratungsprotokoll dokumentieren! |
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Verfasst am: 04.02.2011 14:38 |
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:D:D, nein nein.
Ich wollte keine Beratung durchführen!
DANKE |
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Verfasst am: 04.02.2011 14:43 - Geaendert am: 04.02.2011 14:49 |
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Oookay gut!
Das hätte ich Dir auch nicht empfohlen!
Ich würde an Deiner Stelle eben nur festhalten dass Du abgeraten hast aufgrund der fehlenden Angemessenheit.
Dann kann Dir rechtlich an sich nicht viel passieren!
Viel Erfolg!
Tipp:
Unsere Berater erstellen ein Beratungsprotokoll mit dem Vermerk ‘Kunde wurde von Kauf abgeraten‘ ( oder erstellen eine Aktennotiz ) und erteilen einen Warnhinweis in der Order direkt. |
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Verfasst am: 04.02.2011 14:53 |
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ICH WOLLTE KEINE BERATUNG DURCHFÜHREN!
ich bin kein berater, und wenn würde ich mich nicht hier informieren was ich da rechtlich machn soll..... |
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Verfasst am: 04.02.2011 14:56 |
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Achso ich dachte Du führst nur keine Beratung bei diesem speziellen Kunden durch!
;o)
na dann ist das ja geklärt und Du weißt wies rechtlich ausschaut! |
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Verfasst am: 04.02.2011 18:39 |
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wenn der Kunde über die Risiken laut WpHG aufgeklärt wird, dass es zum Totalverlust kommen kann und er uns verischert, dass es sich um frei verfügbares Vermögen handelt, kann er auch OS kaufen, warum denn nicht?
und wenn er sonst eine andere RK hat, dann handelt es sich laut protokoll eben um eine einmalige abweichung, fertig.
LG |
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