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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse |
Moderator: TobiasH |
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Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zur Beraterhaftung |
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Verfasst am: 09.03.2011 11:37 - Geaendert am: 09.03.2011 11:46 |
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Anlagevermittler müssen ihren Kunden Schadenersatz leisten, wenn sie Wertpapiere mit einer falsch berechneten Rendite verkaufen. Auch wenn es der Berater unterlässt, Anleger auf offensichtliche Berechnungsfehler des Fondsanbieters hinzuweisen, ist er in der Haftung.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17. Februar 2011
Aktenzeichen: III ZR 144/10 |
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Verfasst am: 09.03.2011 11:46 |
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Im konkreten Fall hatte sich ein Ehepaar 1997 an dem geschlossenen Immobilienfonds R.-N.I. Nr. 5 GbR mit rund 38 300 Euro (damals 75 000 Mark) beteiligt. Sie finanzierten ihr Engagement mit einem Bankkredit. Zuvor hatte der Anlagevermittler ihnen die mögliche Rendite an Hand von Modellrechnungen erklärt, die er beim Fondsanbieter in Auftrag gegeben hatte. Der Vermittler stellte an unterschiedlichen Szenarien von Mieterhöhungen dar, dass der Wert der Geldanlage ab dem dritten Jahr beständig zwischen drei und vier Prozent steigen würde.
Unausgesprochen legte der Berater die von dem Ehepaar eingebrachten 38 300 Euro als Ausgangswert für seine prognostizierten Wertentwicklung zu Grunde. Tatsächlich betrug der angelegte Anteilswert aber nur rund 29 400 Euro. Etwa 20 Prozent des Gesamtsumme gingen nämlich für Provisionen, Gebühren und andere Nebenkosten drauf. Das klagende Ehepaar hätte selbst bei einer Wertsteigerung von drei Prozent auch nach zehn Jahren seine Beteiligungssumme von 38 300 Euro noch nicht erreicht, rechneten die Richter vor. Der Anlagevermittler hätte diesen „Berechnungsfehler“ der Fondsbetreiber bei einer überschlägigen Überprüfung der Zahlen bemerken müssen, meinte der BGH. Nun muss der Vermittler für den Schaden der Eheleute haften.
Quelle:
http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/meldung/Anlageberater-Schadenersatz-bei-falschen-Versprechen-4213076-4213078/ |
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Verfasst am: 09.03.2011 12:51 |
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20% Für Provisionen und andere Kosten?!??
Oha, das ist ja echt viel.
Und der Vermittler hat echt nichts von Kosten gesprochen sondern hat einfach mal den Anlagebtrag so angelegt und davon die Kosten abziehen lassen?
Na, meiner Meinung ist das ja schon Fehlberatung.
Die Kunden haben für diese Anlage extra einen Kredit aufgenommen. Das finde ich auch sehr mutig. Ich meine hier wird der Leverage-Effekt höchstwahrscheinlich ins Minus gehen. Also da haben sie doch von vornerein einen Verlust gemacht.
Also ich weiß nicht ob ich das Urteil begrüßen soll oder verfluchen soll.
Bin aber auch kein Wertpapierexperte.
Gruß LeiLin |
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Verfasst am: 09.03.2011 18:02 |
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Wertpapiere oder Beteiligungen auf Kredit zu kaufen, finde ich immer sehr bedenkenswert. Der Berater hat natürlich 2 Geschäfte abgeschlossen. |
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