Wer übt das Stimmrecht der Aktien aus einem Fonds aus? |
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Verfasst am: 04.04.2011 13:01 - Geaendert am: 04.04.2011 13:08 |
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Wer übt das Stimmrecht in Hauptversammlungen aus, wenn die Aktien in einem Fonds sind? |
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Verfasst am: 04.04.2011 13:18 - Geaendert am: 04.04.2011 13:55 |
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Das Stimmrecht übt der Fondsmanager aus.
Quelle: § 32 Investmentgesetz Stimmrechtsausübung
(1) Zur Ausübung des Stimmrechts aus den zu einem Sondervermögen gehörenden Aktien bedarf die Kapitalanlagegesellschaft keiner schriftlichen Vollmacht der Anleger. § 129 Abs. 3 des Aktiengesetzes ist entsprechend anzuwenden. Die Kapitalanlagegesellschaft soll das Stimmrecht aus Aktien von Gesellschaften, die ihren Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben, im Regelfall selbst ausüben. Das Stimmrecht kann für den Einzelfall durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden; dabei sollen ihm Weisungen für die Ausübung erteilt werden. Ein unabhängiger Stimmrechtsvertreter kann auf Dauer und ohne Weisungen für die Stimmrechtsausübungen bevollmächtigt werden. |
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Verfasst am: 05.04.2011 09:17 |
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Und in der Praxis?
Ich habe mal vor einiger Zeit von einer Selbstverpflichtung von Fonds gelesen, auf die Stimmrechtsausübung zu verzichten.....wie ja auch viele Banken bereits keine Stimmrechte mehr für Aktien von Kunden ausüben. |
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Verfasst am: 09.04.2011 11:38 |
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Darüber konnte ich nichts finden.
Somit bleibt die Aussage richtig:
Fondsmanager üben das Stimmrecht für die Aktien, die sich im Fonds befinden, aus. |
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