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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Bezugsrechtserlöse
 
biene2000
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 19.05.2011 13:01
Eine Frage zum Verständnis.

Die AG hat eine Kapitalerhoehung durchgeführt.
Jetzt steht dem Aktionär ein Bezugsrecht von neuen Aktien zu.
Wie ist die Handhabung?
Wie kommen die zustehenden jungen Aktien in das Depot des Aktionärs, wenn der
Aktionär nicht am Bezugsrechthandel teilnimmt?
Muss er teilnehmen?
Sorry, es ist schon eine Weile her, dass ich mit Geldanlagen nix zu tun hab.
Freue mich auf jede Antwort.

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 19.05.2011 13:49
Hi Biene,

also wenn der Kunde keine Weisung erteilt, dann werden i.d.R. die Bezugsrechte am letzten Handelstag verkauft.
Vorausgesetzt es findet ein Bezugsrechtshandel statt.
Will der Kunde jedoch junge Aktien beziehen,
dann muss er der Bank eine Weisung erteilen.
Dann kommt es eben drauf an was der Kunde will.
Will er keineswegs zusätzlich Geld ausgeben, dann wird eine sog. Operation Blanche ausgeführt.
Will er jedoch all seine Bezugsrechte ausnutzen, dann kann er voll beziehen, muss jedoch zuzahlen.
Hat der Kunde sich nun für den Bezug entschieden, werden die Bezugsrechte zum Bezug angemeldet.
Zum entsprechenden Stichtag werden dann die jungen Aktien ins Depot gebucht.

Ich hoffe ich konnte Dir damit etwas helfen.
xellus89
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 19.05.2011 13:55
Wenn er 9 BR hat und damit z.B. 1 junge Aktie beziehen kann, muss er seinem KI diese Weisung geben.
Wenn das BV 8:1 wäre, könnte er ein BR zum jeweiligen Börsenkurs verkaufen oder aber 7 BR dazukaufen, damit er dann 16 BR hat und 2 junge Aktien beziehen kann.
Er kann auch teilweise an der Kapitalerhöhung teilnehmen, ohne Einschluss neuer finanzieller Mittel (operation blanche).
Hier nimmt der Altaktionär jedoch nur unterproportional an der Kaiptalerhöhung teil, da sein Teil seiner BR zu Finanzierung der junge Aktien verlauft werden.
Gibt der Kunde gar keine Weisung ab, werden die BR 2 Tage vor Ende des BR-Handels automatisch bestens verkauft.

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 19.05.2011 14:10
@xellus
Merci Du hast es nochmal schön ausgeführt.
Allerdings muss ich Dir in einem Punkt widersprechen:
Die Bezugsrechte werden , sofern der Kunde keine Weisung erteilt, am letzten Handelstag bestens verkauft.
Nicht 2 Tage vor Ende des Bezugsrechtshandels.
xellus89
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 19.05.2011 15:52
Nicht unbedingt: es kommt drauf an, wann die Bezugsrechte ausgeübt werden.

Falls in den Emissionsbedingungen festgelegt wird, dass der Ausübungstag der letzte Tag des BR-Handels sein soll, somit muss das Verpflichtungsgeschäft 2 Tage vor Ende des BR-Handels entstehen sprich die BR werden bestens verkauft), da man ja bei Kassageschäften 2 Tage Karrenzzeit für die Erfüllung hat.
 

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