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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Investmentfonds -> Bestimmung/Gesetz?
 
Boo
Rang: IPO

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Verfasst am: 22.06.2011 18:51
Hallo zusammen,

ich habe die u. g. Fragen und stolpere über das InvG, die OGAW-Richtlinie, das Sondervermögen, das KAGG etc. ...und hab den Überblick verloren.

Hilfe bitte!!!

_______________________________________________

DIE FRAGESTELLUNG:

Ihre Kundin Lea Becker hat seit einiger Zeit Anteile eines Investmentfonds im Bestand. Bisher war sie mit der Wertentwicklung nicht sonderlich zufrieden.

Frau Becker führt die schlechte Wertentwicklung des Fonds darauf zurück, dass immer nur geringe Anteile des Fondsvermögens in Wertpapiere desselben Emittenten investiert werden. Frau Becker ist der Ansicht, dass der Fonds hierdurch auf Kurssteigerungspotenziale bestimmter Einzelwerte verzichtet.

Sie (Berater) erklären Frau Becker, dass die von ihr genannten Beschränkungen bei der Zusammensetzung
der einzelnen Fonds gesetzlich vorgeschrieben sind.

DIEFRAGEN:

a) Welche gesetzliche Grundlage meinen Sie als Berater?

b) Wie lautet die von Frau Becker angesprochene Bestimmung konkret?

c) Welchem Zweck dient diese Bestimmung?

d) Hat Frau Becker Recht, wenn sie anmerkt, dass durch die genannten Beschränkungen die Chance auf eine möglicherweise bessere Wertentwicklung verhindert wird?
_______________________________________________

Schonmal DANKE! im voraus!!!!!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.06.2011 19:03 - Geaendert am: 22.06.2011 19:23
§ 60 Investmentgesetz Ausstellergrenzen
http://bundesrecht.juris.de/invg/__60.html

Vermeidung von Klumpenrisiken
Boo
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.06.2011 01:17
Hallo Herr Herrmann,

danke für den Link, habe die Thematik schon einwenig besser verstanden aber leider kann ich dies den gestellten Fragen nicht recht zuordnen.

- Was meint der Berater bzw. nächste Fragen, was meint die Kundin.

zu a) Berater: Investmentgesetz? (reicht das oder muss man weiter ausholen und konkreter werden)?

zu b) Kunde: Bestimmung ...der Risikostreuung??? ist das gemeint?

zu d) Hat die Kundin mit ihrer Aussage Recht?

BIN WIRKLICH AM VERZWEIFELN :-(

Mit freundlichem Gruß
...und gute N8, gehe auch schon ins Bett, es bringt nichts mehr.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.06.2011 11:53
zu d)
Die Kundin hat mit ihrer Aussage nicht Recht.
Eine weite Streuung der Anlage glättet zwar den Ertrag, aber auch das Verlustrisiko.
 

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