Ausgabeaufschlag bei thesaurierenden Fonds |
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Verfasst am: 12.10.2011 17:55 - Geaendert am: 12.10.2011 17:56 |
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Hallo an alle,
Der Ausgabeaufschlag fällt ja beim Kauf von Investmentanteilen an (bei sog. Classic-Fonds). Wie sieht es aus wenn ein solcher Classic-Fonds seine Erträge thesauriert. Fällt dann nochmals Ausgabeaufschlag an (bei jeder Thesaurierung)? Wenn ja, wie geht das, denn es werden ja so gesehen keine neuen Anteile gekauft.
Habe ich einen ausschüttenden Classic-Fonds und habe vereinbart, dass von den Erträgen sofort neue Anteile gekauft werden, dann ist mir klar, dass ein Ausgabeaufschlag berechnet wird.
Aber bei thesaurierenden Fonds ???
Viele Grüße
Flebw |
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Verfasst am: 12.10.2011 18:21 |
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Es werden nur die Erträge thesauriert. Dafür fallen i.d.R. keine Ausgabeaufschläge an. |
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Verfasst am: 12.10.2011 18:39 |
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Okay, das klingt für mich eigentlich auch logisch. Aber ich hatte es mal irgendwo gelesen.
Vielen Dank für die promte(n) Antwort(en). |
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Verfasst am: 12.10.2011 21:05 - Geaendert am: 12.10.2011 21:15 |
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Da gab es einen Streit drüber wg. AP Sommer 2011. Manche Leute meinten, dass es wiederangelegt wird und der Kunde neue Anteile erhält, was jedoch Unsinn ist.
Die Anlage der Erträge erhöht das Fondsvermögen und somit den Kurs. Der Kunde erhält keine neuen Anteile! |
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Verfasst am: 13.10.2011 11:53 - Geaendert am: 16.10.2011 10:55 |
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BVI schreibt Folgendes:
Bei thesaurierenden Fonds verbleiben die im Geschäftsjahr erwirtschafteten Erträge, also Dividenden, Zinsen und/oder Mieten, im Fondsvermögen und erhöhen so permanent den Anteilwert. Eine Ausschüttung an den Anleger findet nicht statt. Ordentliche Erträge aus thesaurierenden Investmentfonds gelten in der Regel steuerlich mit Ablauf des Geschäftsjahres des Investmentfonds als dem Anleger zugeflossen. Das Gegenteil dazu sind ausschüttende Fonds, die in der Regel einmal jährlich die aufgelaufenen Erträge an die Anleger auszahlen.
Quelle:
http://www.bvi.de/de/lexikon/t/thesaurierung.html |
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Verfasst am: 13.10.2011 12:30 |
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Bei thesaurierenden Fonds werden keine Erträge ausgeschüttet. Die Erklärung, dass die Erträge "wiederangelegt werden", ist eigentlich falsch.
Es kann allerdings auch bei thesaurierenden Fonds vorkommen, dass Anleger eine Kontogutschrift erhalten: Die Steuerlast wird direkt aus dem Fondsvermögen abgeführt, sodass kein Unterschied gemacht werden kann, ob der Kunde z.B. einen Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung hat oder nicht.
Bei der depotführenden Stelle wird dann ggf. ein Steuerausgleich durchgeführt und damit die (zu viel gezahlte) Steuer zurückerstattet.
Viele Grüße aus Frankfurt,
QB3 |
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Verfasst am: 13.10.2011 13:01 |
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Erträge bleiben im Fondsvermögen und werden dann in neue WP angelegt. An dieser Aussage ist nichts falsch. |
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Verfasst am: 13.10.2011 13:40 |
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Deswegen auch das "eigentlich"... Natürlich werden Erträge im Fonds wieder angelegt. Aber für die Erklärung, was bei einer Thesaurierung passiert, ist diese Formulierung mehr als unglücklich... |
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