Wert Bezugsrecht |
|
|
Verfasst am: 23.10.2011 16:01 |
|
|
Hi Leute,
wie wird der Wert eines Bezugsrechtes bei einer bedingten Kapitalerhöhung ermittelt?
Bei einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen ist es ja verständlich, aber bei der bedingten weiß man ja nicht wieviel Eigenkapital am Ende der AG zufließt bzw. wieviel neue Aktien auf den Markt geschmissen werden. Dient das Bezugsrecht in dem Fall nur zur Sicherung der Stimmrechtsanteile und hat keinen inneren Wert oder hat die Auflage einer beispielsweise Optionsanleihe doch direkten Einfluss auf den Aktienkurs.
Vielen Dank für eure Antworten.
Bin momentan ein bisschen confused ;) |
|
|
|
Verfasst am: 24.10.2011 12:38 |
|
|
Bereits die Ankündigung, eine Optionsanleihe ausgeben zu wollen, führt zum Kursrückgang. Deshalb muss den Altaktionären lt AktG ein Bezugsrecht auf die Optiosanleihe eingeräumt werden. |
|
|
|
Verfasst am: 27.10.2011 11:12 |
|
|
Altaktionären wird das Bezugsrecht auf Optionsanleihen eingeräumt. Wie nun der Wert des Bezugsrecht berechnet wird, kann ich nicht sagen? Ich kenne dazu keine Aufgabe! |
|
|
|
Verfasst am: 29.10.2011 17:59 |
|
|
1. Es werden keine neuen Aktien auf den Markt geschmissen.
2. Sobald der Anleger entscheidet, werden Aktien ausgegeben.
3. Bei Emission wird das Bezugsrecht noch keinen positiven rechnerischen Wert haben. |
|
|
|