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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse |
Moderator: TobiasH |
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Frage zur "bedingten Kapitalerhöhung" |
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Verfasst am: 11.11.2011 15:33 |
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Eine bedingte Kapitalerhöhung in Form von Wandelanleihen oder Optionsanleihen, das ist mir klar.
Wir haben aber dazu aber noch die Punkte:
-Belegschaftsaktien und
-Vorbereitung des Zusammenschlusses von Unternehmen
aufgeschrieben. Kann mir jemand erklären, wie das in diesem Fall ablaufen würde?
LG |
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Verfasst am: 11.11.2011 23:09 - Geaendert am: 11.11.2011 23:10 |
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Oftmals werden Mitarbeitern ksotengünstige Belegschaftsaktien angeboten. Nur wenn die Mitarbeiter die Aktien tatsächlich beziehen, wird es zur Kapitalerhöhung kommen. Somit hängt die Kapitalerhöhung an der Bedingung, ob die Mitarbeiter die Belegschaftsaktien auch beziehen. |
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