Rückgabe Bundesschatzbriefe |
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Verfasst am: 13.11.2011 08:50 |
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Hallo,
können bei einem Gemeinschaftsdepot von Eheleuten 10.000 Euro Bundesschatzbriefe pro 30 Zinstage zurück gegeben werden? |
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Verfasst am: 13.11.2011 13:25 |
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Klares: JA !!! |
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Verfasst am: 13.11.2011 20:10 |
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Bundesanleihen und Bunesobtionen können ja nicht vorzeitig an den Emitten zurückgegeben werden Aber ein Verkauf an der Börse ist möglich oder wie? Und falls ja, rechne ich dann die STückzinsen wie bei Anleihen? |
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Verfasst am: 13.11.2011 21:34 |
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@ allesprima00:
Ja das kann man, aber der Bundesschatzbrief muss mindestens 1 Jahr Laufzeit hinter sich haben
@ DarwingDuck: Ja, die kann man über die Börse verkaufen, zu beachten ist aber das Kursrisiko. Abrechnung erfolgt wie bei Anleihen. Stückzinsen werden in der Methode act/act abgerechnet. Beachte 2012 ist ein Schaltjahr! |
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Verfasst am: 14.11.2011 09:21 |
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super, danke! |
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