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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse |
Moderator: TobiasH |
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rechnerischer Wert Bezugsrechte/innerer Wert Bezugsrechte |
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Verfasst am: 07.03.2012 17:44 |
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Hallo,
das Thema Bezugsrechte dürfte ich verstanden haben: Wenn eine Kapitalerhöhung (Kaitalerhöhung gegen Einlagen, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln) vorgenommen wird, erhalten die (Alt-)Aktionäre Bezugsrechte, damit sich Ihr (Stimmrechts-)Anteil nicht mindert.
Die Bezugsrechte beziehen sich auf das Bezugsverhältnis (GK alt/Kapitalerhöhung). Wenn ich jetzt z.B. ein Bezugsverhältnis von 5:1 habe, dann kriege ich für 5 Bezugsrechte eine neue junge Aktie.
Sollte jemand von euch das Buch "Kompaktwissen Bankbetriebslehre" (Wurm) haben, Seite 202:
Bezugsrechte errechne ich durch die Formel:
Ka - Kn - Dividendennachteile (sofern vorhanden)
-------------------------------------------------------------------
m
--- + 1
n
Soweit so gut.
Nun steht in unserem Buch auf Seite 203:
Wert während des Bezugsrechtshandels :
KexBR-Kn-Dividendennachteile
-------------------------------------------
m
---
n
die +1 im Nenner fällt demnach weg.
Nun meine Frage: Was ist mit dem INNEREN Wert des Bezugsrechts gemeint, wieso fällt die +1 im Nenner weg und WANN reche ich das?
Wir schreiben am Freitag eine Klausur und keiner verstehts.
Hat es vielleicht was mit dem EIGENTLICHEN Wert des Bezusgrechtes zutun? Also die normale Formel zeigt auf, wie hoch das Bezugsrecht am Markt zu den vorhandenen Kursen steht, die Bezugsrechtsformel zum inneren Wert zeigt auf, wieviel das Bezugsrecht EIGENTLICH wert sein müsste?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Vielleicht hat ja jemand ein kleines Beispiel für mich.
Fühlt euch gedrückt ;-) |
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Verfasst am: 07.03.2012 19:00 - Geaendert am: 07.03.2012 19:32 |
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Bevor die Bezugsrechte gehandelt werden, hängen die Rechte noch an der Aktie. In diesem Stdion ist es interessant den Wert des Bezugsrechts zu ermitteln.
Bei einem Bezugsverhältnis von 5:1, kann der Aktionär eine weitere Aktie zum Vorzugspreis beziehen.
-> "+1"
Der innere Wert ist der rechnerische Wert.
Sobald das Bezugsrecht getrennt von der Aktien gehandelt wird, gibt es einen Börsenkurs für das Bezugsrecht.
Eigentlich ist dann die Berechnung überflüssig.
Sobald die Bezugsrechte separat an der Börse gehandelt werden, sinkt der Aktienkurs der alten Aktie um etwa den Wert des Bezugsrechts.
Deshalb entfällt "+1". |
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Verfasst am: 07.03.2012 20:42 |
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Danke für die Antwort :-)
Warum ist es nicht sinnvoll, den Bezugsrechtswert während des Handels zu berechnen?
KexBR-Kn-Dividendennachteile
-------------------------------------------
m
---
n
Das wäre doch dann... "aktueller" als die Berechnung vor dem Bezugsrechtshandel, oder nicht? |
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Verfasst am: 07.03.2012 22:21 |
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Was nutzt mir der rechnerische Wert, wenn man den Börsenkurs bezahlen muss? |
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Verfasst am: 08.03.2012 16:34 |
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aber wenn ich errechne, wieviel der rechnerische (innere) Wert des BR‘s ist, dann kann ich danach ja auch entscheiden, ob der Kurs an der Börse "gut" oder "schlecht" ist. (Ja, ändert nix am Preis)
Wenn der Wert des BR‘s an der Börse bspw. 2,00€ ist, ich durch meine Formal errechne: 2,20€, dann bedeutet dies ja aber gleichzeitig auch, dass es günstiger ist, mein BR auszunutzen statt die Aktie direkt zu kaufen. Richtig?
Danke :-) |
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Verfasst am: 09.03.2012 14:38 |
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Das muss nicht immer stimmen.
Wenn der Kunde die Bezugsrechte verkauft und die alten Aktien kauft, fallen zweimal Provisionen und Börsenkosten an.
Beim Bezug von jungen Aktien fallen die Börsenkosten weg. Die Provision muss nur einmal bezahlt werden. |
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