Optionen |
Gehe zu Seite (
1
| 2
| >> )
|
|
|
Verfasst am: 17.05.2012 22:52 |
|
|
Ich bin gerade neu im Thema Optionen angelangt und komme schon am Anfang nicht weiter. Folgende Aufgabe gibt es zu lösen:
Ein Spekulant verkauft eine Aktie short zu 100 € auf eine Woche. Nach einer Woche steht der Kurs bei 95 €.
a) Wer hat gewonnen, short oder long?
b) Mit welchem maximalen Gewinn könnte der Spekulant, mit welchem Verlust muss er rechnen? Wie könnte er den Verlust begrenzen?
Kann mir jemand die Aufgaben plausibel erklären? |
|
|
|
Verfasst am: 18.05.2012 11:01 - Geaendert am: 18.05.2012 11:03 |
|
|
Wenn ein Spekulant eine Verkaufsoption (put) verkauft und somit short geht, dann geht seine Spekulation nicht auf, weil er mit stabilen oder sogar leicht steigenden Aktienkurse gerechnet hat.
Er verliert, wenn der Kurs auf 95 € fällt.
Erfolg = Verkaufserlös der Option ./. 5 €.
Den Verlust kann er mit einer Glattstellung (Rückkauf der gleichen Option) begrenzen.
Der Käufer (long) der Verkaufsoption (put) hat Recht behalten und gewinnt. |
|
|
|
Verfasst am: 20.05.2012 22:13 |
|
|
Ich habs noch nicht begriffen. Gehen wir das Ganze einmal analytisch durch und gehen mit dem Geschäftsvorfall in die Tiefe.
Der Verkäufer der Option (Short Put - Stillhalter) spekuliert auf steigende bis gleichbleibende Kurse. In unserem Beispiel fällt jetzt die Aktie von 100 auf 95 €. Der Gegenpart zahlt die Optionsprämie, die bei dieser Frage nicht näher bestimmt ist, an den Verkäufer der Option und kann die Option ausführen oder nicht. (er spekuliert auf fallende Kurse)
Jetzt fällt der Kurs auf 95 € und der Käufer der Verkaufsoption nimmt jetzt sein Recht wahr die Option zu ziehen. Der Käufer der Option kann jetzt die Aktien zu 95 € am Markt kaufen und zu 100 € verkaufen.
a) Interpretation richtig? |
|
|
|
Verfasst am: 21.05.2012 12:41 |
|
|
Hat der Verkäufer nicht 5€ Gewinn gemacht? Ohne die Option hätte er sie doch nur für 95€ verkaufen können .. bin grad verwirrt. |
|
|
|
Verfasst am: 21.05.2012 14:05 |
|
|
Der Käufer einer Verkaufsoption befürchtet fallende Kurse.
= long put
Der Verkäufer einer Verkaufsoption hält dagegen unnd geht von gleichbleibenden Kursen und schwach steigenden Kursen aus.
Entwickelt sich der Kurs anders, verliert man. |
|
|
|
Verfasst am: 21.05.2012 15:03 - Geaendert am: 21.05.2012 15:06 |
|
|
@Herrmann:
Meine Interpretation scheint dann korrekt zu sein. Der max. Verlust des Verkäufers (short put) liegt jetzt bei einer Aktie bei 5 €. Er muss 100 € zahlen und könnte Sie Kassa 95 € verkaufen. In der Praxis kommen für die Order noch Gebühren hinzu. Die erhaltene Optionsprämie kann er natürlich gegenrechnen, um zu prüfen welchen Verlust er mit dem Geschäft tatsächlich gemacht hat. Aber die Optionsprämie auf eine Woche dürfte bei diesem Geschäft / Volumen nicht allzu hoch gewesen sein. |
|
|
|
Verfasst am: 21.05.2012 16:59 |
|
|
Optionen werden i.d.R. nicht ausgeübt, sonder glatt gestellt, d. h. der Verköufer kauft die gleiche Option zurück. |
|
|
|
Verfasst am: 21.05.2012 23:13 - Geaendert am: 21.05.2012 23:18 |
|
|
Was muss er denn jetzt bezahlen der Spekulant, wenn der Käufer der Verkaufsoption wirklich die Option ausführt - da sind wir uns einig = 100 €
Und wenn die Option nicht ausgeführt wird wie von Dir beschrieben welchen Reiz hat die Option für den Käufer? Er hat doch eine Optionsprämie zahlen müssen. Er ist doch interessiert seinen Einsatz zurückzugewinnen?
Und wenn der Spekulant die gleiche Option zurückkauft was bekommt der ursprüngliche Käufer? Seine Optionsprämie zurück - kannst Du das anhand des Beispiels den Vorgang (Rückkauf, Glattstellen) mit Zahlen belegen, vielleicht wird es dann deutlicher? |
|
|
|
Verfasst am: 22.05.2012 00:33 |
|
|
Die Option steigt ja im Wert, daher hat der Verkäufer einen Verlust von 5€ (abzgl Optionsprämie) und der Käufer einen Gewinn von 5€ (abzgl Optionsprämie).
Ich weiß aber gar nicht wie ihr überhaupt auf Optionen gekommen seid. Die Aufgabe war doch "... verkauft die Aktie short bei 100€..." wobei das ja doppelt gemoppelt ist, wie der weiße Schimmel, weil Short heißt ja verkaufen. So und wenn ich eine Aktie shorte bei 100€ und bei 95€ einsammel‘, dann habe ich 5€ Gewinn gemacht. Der Verlust ist unbegrenzt (weil eine Aktie theoretisch unendlich steigen kann), der Gewinn ist 99,99€ im Maximum. Wie kann er sich absichern? Er könnte einen Call kaufen mit Strike 100€, dann hätte er außer der Optionsprämie keinen potentiell möglichen Verlust. |
|
|
|
Verfasst am: 22.05.2012 10:02 |
|
|
@Renovatio:
Jetzt kommen wir der Sache schon näher. Aber den unteren Teil bitte noch genauer erklären:
"Der Verlust ist unbegrenzt (weil eine Aktie theoretisch unendlich steigen kann), der Gewinn ist 99,99€ im Maximum. Wie kann er sich absichern? Er könnte einen Call kaufen mit Strike 100€, dann hätte er außer der Optionsprämie keinen potentiell möglichen Verlust."
Für wen ist der Verlust unbegrenzt. Wir gehen von dem Spekulanten aus? Der Spekulant kann doch höchstens die Optionsprämie einstreichen, wenn die Option nicht ausgeführt wird. Das ist sein maximaler Gewinn bei dem Optionsgeschäft.
Sein maximaler Verlust ist begrenzt. Theoretisch 100, wenn der Kurs der Aktie auf 0 fällt. Dann wären es 100 € - Optionsprämie. |
|
|
|
Verfasst am: 22.05.2012 18:07 - Geaendert am: 22.05.2012 18:09 |
|
|
Der Preis für Optionen setzt sich aus dem innerer (rechnerischen) Wert und den Zeitwert zusammen.
Annahme:
- Aktueller Kurs der Aktien bei Vertragsabschluss 100 €
- Ausübungspreis 100 €
-> innerer Wert zum Kaufzeitpunkt 0 €
-> Zeitwert, z. B. 1 €
-> Preis der Option 1 €.
Fällt nun die Aktie (Basiswert) auf 95 €, so steigt der innere Wert auf 5 €. Wenn der Zeitwert bei 1 € bleibt kostet die Option 6 €.
Der Stillhalter verkauft die Option für 1 € und muss die Option bei einer Glattstellung für 6 € zurückkaufen. |
|
|
|
Verfasst am: 23.05.2012 20:46 |
|
|
@Herrmann
Ahh. Da es sich um eine Verkaufsoption handelt, steigt aus Sicht des Käufers der innere Wert, wenn sich die Option für Ihn gut entwickelt. In Deinem Beispiel sind wir bei 6 € Gewinn. Jetzt kann quasi der Spekulant für 6 € die Option zurückkaufen (glattstellen). Und der Verlust hält sich für Ihn Grenzen wg. der Optionsprämie. Der Käufer würde dann 1 € mehr Gewinn machen als beim Verkauf der Aktie an den Spekulanten. Mal von den Spesen abgesehen, die entstehen!
Wie wäre es, wenn es sich um 100 Stück handeln würde und nicht wie im Beispiel beschrieben um 1 Exemplar. Müßte der Spekulant dann für die Glattstellung 600 € Optionsprämie zahlen? |
|
|
|
Verfasst am: 23.05.2012 22:21 |
|
|
Optionen von der EUREX können nur in Paketen von 100 Stück ge- und verkauft werden. |
|
|
|
Verfasst am: 23.05.2012 22:27 |
|
|
also bei der Kontraktgröße wären wir bei 600 €, nicht wahr? |
|
|
|
Verfasst am: 23.05.2012 23:58 - Geaendert am: 24.05.2012 15:26 |
|
|
Verlustprofil Short Call : -max[S-X; 0] + Pr
Also nicht unbegrenzt wie beim Short Call da ja nach unten durch die 0 begrenzt.
Und der Preis ist dann über entsprechende Modelle zu ermitteln. |
|
|
|
Verfasst am: 24.05.2012 11:43 - Geaendert am: 24.05.2012 11:50 |
|
|
@drvte:
Kannst Du das bitte mit den aktuellen Zahlen einmal belegen, ansonsten wird das immer theoretischer!
"Also nicht unbegrenzt wie beim Short Put da ja nach unten durch die 0 begrenzt."
Der Spekulant in diesem Beispiel (Short Put) kann also einen unbegrenzten Verlust machen? Wieso?
Die Aktie kann doch nur theoretisch auf 0 fallen. Er muss dem Käufer dann 100 € zahlen / abzgl. seiner erhalten Optionsprämie. Wo ist das unbegrenzte Verlustprofil für den Spekulanten in diesem Beispiel? |
|
|
|
Verfasst am: 24.05.2012 12:54 - Geaendert am: 24.05.2012 12:59 |
|
|
Richtig!
Bei Verkaufsoptionen hat der Stillhalter (short put) ein begrenztes Verlustrisiko.
Erfolg = (Verkaufspreis ./. Rückkaufspreis) * Stückzahl
Allerdings hat er bei einer Kaufoption (short call) ein unbegrenztes Kursrrisiko!
Erfolg = (Verkaufspreis ./. Rückkaufspreis) * Stückzahl |
|
|
|
Verfasst am: 24.05.2012 14:51 - Geaendert am: 24.05.2012 14:58 |
|
|
@Herrmann:
Jetzt sind wir auf einer Linie. Ich denke jetzt habe ich den Vorgang verstanden oder schon verstanden gehabt.
Du hast ja sicherlich schon mit Optionen gehandelt. Wie ist es in der Praxis?
Bleiben wir bei dem Beispiel. Szenario: Kurs fällt auf 95.
Der Spekulant will jetzt die Option glattstellen und zahlt dem Käufer bei einem Kontrakt von 100 die Optionspärmie (5 innerer Wert + 1 € Zeitwert) 600 € zurück, weil er die Aktien nach Verfall nicht haben will. Wie funktioniert der technische Ablauf über die EUREX? Pro Optionsgeschäft fallen doch sicherlich auch Gebühren an, oder? |
|
|
|
Verfasst am: 24.05.2012 18:05 |
|
|
Der Kauf und Verkauf der Optionen erfolgt über die EUREX. Wenn der Verkäufer einer Verkaufsoption seine Optinen glattstellen will, dann kauft er die gleichen Optionen zurück. Wobei der Verkäufer nicht der Käufer am Anfang war. |
|
|
|
Verfasst am: 24.05.2012 21:24 |
|
|
@Herrmann. Gibt es dann bei der EUWEX im Abwicklungssystem eine Funktion, die den Rückkauf der Option anstößt? Die Option muss ja bei dem ursprünglichen Käufer zurückgekauft werden.
Normalerweise hat der Käufer der Verkaufsoption die Aktien gar nicht im Portfolio. Beide spekulieren auf Gewinn und Barausgleich, oder? |
|
|
Gehe zu Seite (
1
| 2
| >> )
|
|