AP Sommer 2011 Augabe 12 |
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Verfasst am: 23.11.2012 13:39 |
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Ich hab grad diese Augabe gemacht und verstehe nicht wieso die Lösung richtig ist.
Informieren sie Herrn Schneider über Investmentfonds und Investmentfondsanteile richtig.
Bei einem thesaurierenden Investmentfond erhält der Anleger statt Ertragsausschüttung neue Investmentfondanteile.
Was ist an dieser Aussage falsch? |
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Verfasst am: 23.11.2012 13:43 |
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Moin,
hab die Prüfung auch gestern gemacht...
Ich hab mich auch gewundert.
Die einzige Erklärung die ich hätte wäre, dass die Gewinne der Fonds ja lediglich durch Kurssteigerungen und die hiermit verbundenen Wertsteigerungen der Anteile Gewinne einfahren. Somit bekommt ein Investor keine neuen Anteile, seine Anteile gewinnen lediglich an Wert ... Bin mir aber auch nicht sicher... Hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen! |
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Verfasst am: 23.11.2012 13:56 |
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Ich habe irgendwie im Kopf das thesauriende Fonds die Gewinne wieder anlegen... |
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Verfasst am: 23.11.2012 14:01 |
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Ja, dadurch dass sie nich ausgeschüttet werden ... So ne Art "Zinseszinseffekt" bei Fonds :P Wenn wir ausschüttende Fonds haben, Kurswert 25 EUR, 5 EUR werden ausgeschüttet und im nächsten Jahr steigt der Fonds um 5%, dann ist dies auf dann 20 EUR weniger gerechnet als auf den Thesaurierenden Fonds, der dann ja mit 5% auf 25 Eur mehr Gewinn erzielen würde :P |
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Verfasst am: 23.11.2012 14:04 |
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Ich glaub ich bin jetzt selbst drauf gekommen. Er erhält ja keine neuen Anteile sondern die Anteile ansich werden mehr wert.
In der Prüfung hätte ich das aber falsch gemacht... |
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Verfasst am: 23.11.2012 14:15 |
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Richtg.
Die Erträge werden nicht ausgeschüttet, sondern verbleiben im Fonds. Somit wird der Wert erhalten.
Bei ausschüttenden Fonds sinkt der Ausgaeb- und Rücknamepreis nach der Ausschüttung. |
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Verfasst am: 23.11.2012 16:04 |
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Und auch noch wichtig: die Erträge sowohl bei einem ausschüttendem als auch bei einem thesaurierendem Fonds müssen versteuert werden. (Ich dachte nur der ausschüttende, aber dem ist nicht so, laut Karteikarte von Grundmann/Rathner)lG |
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Verfasst am: 23.11.2012 16:12 |
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Meines Wissens nach gilt hier auch das Zuflussprinzip. Also erst dann wenn die Erträge dir zufließen musst du sie auch versteuern. |
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Verfasst am: 23.11.2012 16:26 |
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Auch bei thesaurierenden, deutschen Fonds gelten die Erträge als zugeflossen, weil der Anleger durch Rückgabe von Anteilen an die Erträge kommt. |
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Verfasst am: 23.11.2012 16:32 |
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Aber sie müssen doch erst bei Verkauf versteuert werden oder?
Das sie versteuert werden müssen ist mir klar. |
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Verfasst am: 23.11.2012 16:58 - Geaendert am: 23.11.2012 17:08 |
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Erträge von thesaurierenden Fonds müssen am Ende eines jeden Geschäftsjahres versteuert werden.
Innerhalb eines thesaurierenden Fonds werden Zwischengewinne, also Zinsen und Dividenden nicht an den Inhaber der jeweiligen Anteile ausgeschüttet. Vielmehr verbleiben sie im Fonds und werden durch das Management unmittelbar erneut investiert.
Der BVI hat eine Übersicht über die unterschiedliche Besteuerung von Investmentfonds veröffentlicht, die Sie hier abrufen können:
http://www.fondsvermittlung24.de/fileadmin/fondsvermittlung24.de/documents/pdf/abgeltungssteuer-thesaurierende-fonds.pdf |
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