Finanzierungsschatz |
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Verfasst am: 24.04.2013 20:46 |
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Wie berechnet man bei einem 2-jährigen Finanzierungsschatz den Anlagebetrag?
Beim einjährigen rechnet man ja einfach von z.B. 5.000 € Nennwert die Zinsen für die entsprechenden Tage und zieht die dann ab, aber beim 2-jährigen gibts ja auch noch Zinseszinsen, oder?
Die Formel, die man auch für abgezinste Sparbriefe nimmt um auf den Anlagebetrag zu kommen, kann man ja nur nehmen, wenns volle Jahre sind, oder? |
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Verfasst am: 25.04.2013 10:59 - Geaendert am: 26.04.2013 10:21 |
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Finanzierungsschätze kann man nicht mehr kaufen. somit sind sie nicht mehr prüfungsrelevant. |
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Verfasst am: 27.04.2013 09:19 |
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Vielen dank :) Wie hat man sie denn gerechnet als es sie noch gab? |
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Verfasst am: 29.04.2013 20:34 |
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Da, wie richtig erkannt, Zinsenzinsen entstehen, kann man nicht ohne Weiteres den Barwert eines zweijährigen Finanzierungsschatz berechnen. |
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Verfasst am: 03.05.2013 14:19 |
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Nur mal so nebenbei...Im Prüfungskatalog der IHK sind Finanzierungsschätze noch enthalten sowie Bundesschatzbriefe.
Also noch prüfungsrelevant. Sie werden nicht mehr emittiert aber sind noch im Umlauf. |
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