Anlageberatung mit Vertretungsberechtigten |
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Verfasst am: 01.05.2013 11:27 |
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Was ist in der Anlageberatung (WpHG) mit Vertretungsberechtigten zu beachten? |
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Verfasst am: 01.05.2013 19:32 |
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Vertretungsberechtigte können sein
- Eltern
- Vorstand einer AG
- Geschäftsführer einer GmbH
Sind diese Personen gemeint? |
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Verfasst am: 05.05.2013 14:12 |
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Ja. Bsp.: Ein Ehepaar, jeder hat ein Depot und der jeweilig andere Ehegatte hat Einzelverfügungsbefugnis. Der Mann will im Depot der Ehefrau Umschichtungen tätigen. Was ist zu beachten? |
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Verfasst am: 09.05.2013 10:54 |
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Sicherlich muss dass Risikoprofil was für die Ehefrau hinterlegt ist auch bei der Umschichtung beachtet werden, denn man darf z. B. in einem risikoarmen Depot dann keine zu hohe Aktienquote nach der Umschichtung erreichen.
Ausserdem sollte geprüft werden, ob der Vertreter die entsprechenden Erfahrungen mit den zu kaufenden Wertpapieren hat bzw. die entsprechende WphG-Aufklärung durchführen.
Bei bestimmten Assetklassen wie Optionsscheinen, sollte es so sein, dass eine Umschichtung nicht möglich ist, ohne Depotinhaber und Vertreter entsprechend zu beraten und jeweils eine Unterschrift einzuholen. |
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