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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

WpHG-Protokoll - Auch Arbeitgeber Pflicht?
 
gelbanat
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.06.2013 09:38
Hallo,
ist bei einem WpHG-Protokoll auch die Angabe des Arbeitgebers Pflicht? Oder reicht nur der Beruf aus?
shiggy333
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.07.2013 20:39
Hallo,

die Angabe des Arbeitgebers ist nicht verpflichtend. Lediglich der Beruf inkl. Bildungsstand. Bei Rentnern oder Pensionären reicht allerdings Rentner/Pensionär nicht aus ;-)
 

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