Vorschriften bei Genehmigter Kapitalerhöhung |
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Verfasst am: 17.10.2013 13:08 - Geaendert am: 17.10.2013 13:08 |
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Prüfungsvorbereitung Bankwirtschaft I:
Beschreiben Sie den Kunden drei aktienrechtliche Vorschriften, die bei einer genehmigten Kapitalerhöhung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zu beachten sind. |
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Verfasst am: 18.10.2013 18:41 |
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Den Altaktionären muss ein Bezugsrecht eingeräumt werden.
Der Beschluss in der HV muss mit 3/4-Mehrheit des vertretenen Grundkapital gefasst werden.
Der Beschluss gilt 5 Jahre. |
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Verfasst am: 21.10.2013 17:29 |
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Was bedeutet: 3/4-Mehrheit des vertretenen Grundkapital? |
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