Renditeberechnung |
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Verfasst am: 17.11.2013 14:30 |
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Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen:
Kupon: 4,5%
Fälligkeit: 2016
Zinszahlung: 01.07. j. J
a) Kunde ordert am 29.11.2012 (Do) ->Kaufabrechnung erstellen. Das war kein Problem.
b) aber hier ! Rendite berechnen. Kunde veräußert die Anleihe nach 12 Mon zum akt Kurs von 102%
Mein Ansatz
Generell gehe ich immer so vor und das hat auch immer geklappt bis auf jetzt:
100%-
Kurs
---------
=+/-rückzahlungsgewinn/Verlust
Das Ergebnis dann dividiert durch die Restlaufzeit
Und dann einfach einsetzen :
Nominalzins +/-Rückzahlungsgewinn/Verlust
------------------------------------------------------------ X100 = Rendite !
Kurs
Also:
100%-102% = -2% -> Rückzahlungsverlust : RLZ nach 12 Monaten ? Was heißt das? Worauf muss ich achten, das Papier läuft ja bis 2016 also dann geteilt durch 4??
4,5%-0,5
------------- x100= 3,92% ( Lösung sagt 2,11%)
102
Danke im Voraus! |
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Verfasst am: 17.11.2013 15:51 - Geaendert am: 17.11.2013 16:06 |
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Soll nun die Rendite des ersten Käufers oder die Rendite des zweiten Käufers berechnet werden?
Käufer 1: Besitzdauer 12 Monate = 1 Jahr
Annahme: Erwerb zu 100 %
102-100
------------ + 4,5
1
----------------------- = 6,5 %
100
Wenn die Lösung 2,11 % ist, muss der Kaufkurs höher als der Verkaufskurs sein.
Käufer 2: Besitzdauer ca. 31 Monate bis zur Einlösung
Annahme: Besitz bis zur Endfälligkeit
Annahme: Kaufkurs 100 %
100-102
------------ * 12 + 4,5
31
----------------------- = 3,65 %
102
Das sind unrealistische Werte
Wer stellt solche wirklichkeitsfremde Aufgaben? |
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Verfasst am: 17.11.2013 17:26 - Geaendert am: 17.11.2013 17:28 |
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Ok ich glaub ich werde diese Aufgabe für die Abschlussprüfung übernächste Woche lieber mal ganz schnell vergessen.
Wenn in der Aufgabe eine Restlaufzeit angegeben wäre, wäre das für mich gar kein Problem..ich Danke Ihnen Hermann !!!!
Aber ich hab da nochmal eine Frage zum Thema Aktien;
Wenn ich bei einer Kapitalerhöhung den Dividendennachteil berücksichtigen muss z.B. ab April für das laufende Jahr gewinnanteilsberechtigt mit 1,20 dann würde ich so rechnen:
1,20:12 Mon X 3 Mon ( Jan-März)
1. Ist diese Vorgehensweise korrekt ??
2. Wann muss ich einen Dividendenvorteil beachten?
Vielen Dank schonmal |
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Verfasst am: 17.11.2013 17:44 - Geaendert am: 17.11.2013 21:01 |
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Wenn es erst ab April Dividenden gibt und somit von Januar bis Ende März keine Dividende gibt, ist der Dividendennachteil für 3 Monate bei der Berechnung des Bezugsrechtswerts zu berücksichtigen.
Prüfungsaufgaben mit Dividendenvorteil kenne ich nicht. |
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Verfasst am: 17.11.2013 20:00 - Geaendert am: 17.11.2013 20:01 |
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Doch im offenen Teil der AP Sommer 2010 kam eine Kapitalerhöhung dran, wo man den Dividendennachteil bei dem rechnerischen Wert des Bezugsrechtes miteinbeziehen sollte.
Nochmals vielen Dank Herrmann, Sie sind immer eine gute Hilfe !!! |
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Verfasst am: 17.11.2013 21:01 |
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Ich meinte Dividendenvorteil.
Den Fehler habe ich schon ausgebessert. |
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