Kapitalerhöhung |
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Verfasst am: 14.11.2014 17:24 |
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Hallo
habe folgende Frage:
Kann eine genehmigte Kapitalerhöhung nur als Kapitalerhöhung gegen Einlage ausgenutzt werden???
Bin verwirrt und dankbar für eine Aufklärung |
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Verfasst am: 14.11.2014 17:39 |
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Sowohl die Kapitalerhöhung gegen Einlagen, als auch die bedingte Kapitalerhöhung können genehmigte Kapitalerhöhungen sein.
Lediglich für die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ist ein direkter Beschluss der Hauptversammlung notwendig. |
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Verfasst am: 15.11.2014 11:33 |
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Der Vorstand kann sich durch den Beschluss der Hauptversammlung ermächtigen (genehmigen) lassen, den Zeitpunkt für eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen als auch für eine bedingte Kapitalerhöhung zu bestimmen. Evtl. muss der Zeitpunkt mit dem Aufsichtsrat abgestimmt werden. |
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