nabend,
wenn ich mich jetzt nicht irre unterscheiden sich wandel- und optionsanleihe in einem wesentlichen punkt:
bei der wandelanleihe hat der emmitent das wahlrecht, ob er in aktien oder den nennwert bei fälligkeit (oder zu nem bestimmten stichtag) zurückzahlt, bei ner optionsanleihe gibt es die anleihe selbst, und o-scheine. der gläubiger hat also die wahl, ob er aktien haben will, oder nicht... ist schon was länger her.
hast du denn bestimmte aufgaben an denen man dir das ganze noch was besser erklären kann??? ist schwer das ohne aufgabe klar zu machen!denkt an die Erbschaftssteuer beim Sparbuchfonds
der f9 |