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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Bundesschatzbrief und Pfandbrief
 
Mellonbaby
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 10.10.2003 19:47 - Geaendert am: 11.10.2003 15:33
Wie ist das mit der vorzeitigen Rückgabe bei Pfandbriefen und Bundesschatzbrief Typ B?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.10.2003 17:05 - Geaendert am: 15.10.2003 17:13
Bundesschatzbriefe kann der anleger nach dem 1. Laufzeitjahr in Höhe von 5.000 Euro + Zinsen pro 30 Zinstage an die Bundesbank zurückgeben.

Pfandbriefe kann man an den Emittenten (Hypothekenbank) nicht zurückgeben. Man kann sie über die Börse verkaufen, wenn sie dort zugelassen sind.
f9
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.10.2003 16:27
noch zu den bundesschatzbriefen...
5000€ pro 30 zinstage pro gläubiger! beispiel eheleute können 10.000€ pro 30 zinstage zurückgeben.
pfandbriefe sind i.d.R. unkündbar während der laufzeit. veräußerung ist aber möglich...

denkt an die Erbschaftssteuer beim Sparbuchfonds
der f9


Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.10.2003 16:58
...und die Pfandbriefe werden über die Börse verkauft...zum
jeweiligen Tagespreis.

Ciao und schönen Feierabend

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.10.2003 16:59
Ich bin ein Blindfisch....Herrman hat das schon geschrieben......Sorry!!!
 

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