Anlegerschutz |
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Verfasst am: 05.11.2003 11:35 |
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Kann mir jemand etwas zum Anlegerschutz erklären?
Wäre nett, bedanke mich schonmal im Vorraus. |
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Verfasst am: 05.11.2003 16:00 |
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auch keiner was zu sagen? |
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Verfasst am: 05.11.2003 18:08 - Geaendert am: 05.11.2003 19:28 |
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Laut WPHG (Wertpapierhandelsgesetzt) ist der Berater verpflichtet den Kunden über die Risiken seiner Anlage zu informieren.
Es muss beachtet werden,ob die Anlageziele des Kunden mit dem Produkt übereinstimmen...ob der Kunde seine Risikobereitschaft auf die Anlage abgestimmt hat.
Die Kosten eines Kaufes müssen transparent gemacht werden...ganz wichtig bei Fonds.....(Classic und Tradingsfonds!!)..und auf die Anlagedauer des Kunden
abgestellt werden.
z,B, wenn der Kunde bei der Anlage sagt,dass er nach einem Jahr wieder aussteigen möchte,und der Berater dem Kunden den Classic und nicht den Tradingfonds verkauft hat....ist der Kunde falsch beraten worden!!!
Beim Aktien oder Aktienfondskauf muss der Kunde über die
wirtschaftlichen Risiken sowie über die unternehmenspezifischen Risiken informiert werden.
Bei festverzinslichen WPs muss der Kunde über das Zinsänderungsrisiko sowie das Bonitätsrisiko informiert werden.
Die steuerliche Komponente sollte bei der Anlage auch mit berücksichtigt werden.
z.B. Ein Kunden im Spitzensteuersatz m u s s niedrigverzinsliche WPs kaufen und darf keine Hochprozenter erwerben ..(da Steuerpflicht vom Zinscupon und nicht von der Rendite!!!)
Das ganze heisst dann hochoffiziell "Anlegergerechte und objektgerechte Beratung"
Ganz besonders lecker sind die Risiken im Währungsbereich..da muss der Kunde ..und wenn dies noch mit geschlossenen Immobilienfonds z.B. in USA gekoppelt ist...sollte man erstmal eine DINA 4 Seite Aufkläung notieren!!!
ICH HASSE WPHG-BÖGEN...und die Arbeit,die sie machen!!
Wie Du siehst,sind Berater verpflichtet,den Kunden gut aufzuklären....wenn nicht gibst nur noch Wasser und Brot!!!
...also back schon mal nen Kuchen für mich!!!...grins...
Ciao und schönen Feierabend
Vanillemaus |
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Verfasst am: 05.11.2003 18:41 - Geaendert am: 05.11.2003 18:52 |
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Banken in Deutschland sind verpflichtet, den Kunden spätestens vor der Annahme seines Kaufauftrags für Wertpapiere über die Eigenschaften und Risiken der Anlageform zu unterrichten und auf andere erhebliche Umstände hinzuweisen, z.B. auf die Möglichkeit der Limitierung von Aufträgen oder auf Mindestordergrössen.
Der Kapitalanleger hat Anspruch auf eine anlgergerechte und anlagegerechte Beratung.
Der Berater muss Ihnen alle wichtigen Informationen zu den geplanten Geschäften mitteilen: Eigenschaften und Risiken des Geschäfts, Kosten, Laufzeiten und Sicherheitsleistungen.
Der Kunde entscheidet, an welcher Börse Ihr Auftrag ausgeführt werden soll. Gerade bei Nebenwerten und stark schwankenden Preisen sollte man unbedingt ein Preislimit setzen.
Ihr Auftrag muss zeitnah ausgeführt werden. Das wird in der Regel noch am selben Tag geschehen. Wird der Auftrag im Ausland ausgeführt, kann es länger dauern. |
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Verfasst am: 06.11.2003 08:21 |
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Vielen Dank an Euch beide...die Fragezeichen in meinem Kopf sind weg. WÜnsch Euch einen schönen Donnerstag und denkt immer dran...ab fängt das Wochenende an!
Ihr zwei seid einfach klasse |
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Verfasst am: 06.11.2003 08:25 |
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@ pinto
Danke.....*verlegenrotwerd** |
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