Effekten oder nicht? |
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Verfasst am: 05.11.2003 17:05 |
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Hi,
wie es einige viellicht schon im anderen Thread mitbekommen haben, sind mein Problem die Effekten.
Also, Namenspapier sind keine? Warum nicht?
Sind Bundesschatzbriefe welche? Wenn nein, warum?
Ich schreib morgen die Klausur und bin bei den Effekten noch unsicher!
Kann mir da jemand helfen?
Gruß
Deneman |
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Verfasst am: 05.11.2003 17:19 |
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1. effekten allgemein:
effekten sind börsenfähige wertpapiere, also z.bsp. aktien, investmentfonds, industrieobligationen usw.
2. bundesschatzbriefe zählen nicht zu der gruppe der effekten, da sie nicht an der börse gehandelt werden.
gerade bei den wertpapieren des bundes kommt man schnell durcheinander:
- bundesschatzbriefe & finanzierungsschätze sind daueremissionen des bundes, die über inländische banken verkauft werden, aber nach erfolgter emission nicht an der börse gehandelt werden!!!
- im gegensatz dazu sind bundesanleihen, bundesobligationen und bundesschatzanweisungen börsennotiert.
bei weiteren fragen nicht zögern diese zu stellen.... |
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Verfasst am: 05.11.2003 17:43 |
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Bundeswertpapiere sind Wertrechte, weil keine effektiven Stücke ausgegeben werden.
Wertrechte sind wie Effekten zu handhaben.
Bundesschatzbriefe werden nicht an der Börse gehandelt. Sie können nach dem ersten Laufzeitjahr zurgegeben werden.
Da Bundesschatzbriefe einen Zinsertrag bringen und vertretbar sind , sind Bundesschatzbriefe für mich auch Effekten.
Es stimmt schon, dass Effekten i.d.R. an der Börse gehandelt werden. |
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Verfasst am: 05.11.2003 19:37 |
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Und Namensaktien sind dann also Effekten weil sie an der Börse gehandelt werden. Stellt sich dann aber doch sehr schwierig dar, weil diese doch nur per Indossament weitergegeben werden oder?
Kann ich mir es so merken? Alles was nicht an der Börse gehandelt wird sind KEINE Effekten? |
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Verfasst am: 05.11.2003 21:26 |
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Die meisten DAX-Werte sind Namenaktien. Der Handel gestaltet sich überhaupt nicht schwierig.
Diese Effekten werden mit einer Blankozession in das Depot eingeliefert. Somit wird aus einem Orderpapier faktisch ein Inhaberpapier. |
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