aus Gabler- Banklexikon:
Emissionskonsortium
Außer Übernahme und Unterbringung einer Emission obliegt dem E. auch die Börseneinführung und die Kurspflege. In der Bundesrepublik Deutschland sind E. üblich, die sowohl die Wertpapiere vom Emittenten übernehmen als auch die Emission vertreiben (“Einheitskonsortium”); die Funktionen ergeben sich aus dem mit dem Emittenten geschlossenen Emissionsvertrag, der auch die Emissionskosten und den Emissionskurs regelt. Auf den internationalen Finanzmärkten sind
Übernahme- und
Begebungskonsortium häufig getrennt (Underwriting bzw. Selling).