Inhaberpapiere??? |
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Verfasst am: 17.11.2003 15:05 |
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Hallo,
hätte mal ne blöde Frage - kann ich sagen dass Investmentzertifikate Inhaberpapiere sind?
Wir haben da in der Schule was aufgeschrieben und da steig ich nicht so durch.
Lg
Flo |
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Verfasst am: 17.11.2003 15:14 |
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Bei Investmentzertifikaten offener Fonds würde ich dem zustimmen. |
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Verfasst am: 17.11.2003 17:21 - Geaendert am: 17.11.2003 17:48 |
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Inhaberpapiere lauten auf keinen Namen,sondern,der Besitz des Papiers reicht zur Legitimation aus. Das Recht wird mit dem Papier übertragen, daher werden Inhaberpapiere wie bewegliche Sachen durch Einigung und Übergabe der Urkunde übertragen. Der gutgläubige Erwerb von Inhaberpapieren ist ebenfalls möglich, da
gem. § 1006 BGB die Vermutung gilt, dass der Besitzer einer beweglichen Sache zugleich ihr Eigentümer ist.
Wenn du dir jetzt das Investmentzertifikat im Tafelgeschäft
vorstellst,hat der Kunde diese Urkunde in der Hand..und jeder der diese Urkunde vorlegt,ist auch legitimierter Besitzer .
Ciao
Vanillemaus |
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Verfasst am: 17.11.2003 17:43 - Geaendert am: 17.11.2003 18:01 |
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Der Name des Berechtigten ist bei Inhaberpapieren nicht genannt. So kann das Papier ohne Formalität den Eigentümer nur durch Einigung und Übergabe wechseln. Sie werden rechtlich wie bewegliche Sachen behandelt.
Beispiele sind z.B. Inhaberaktien, Inhaberschecks und Inhaberschuldverschreibungen.
Weitere Informationen unter:
http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/lehre/wprecht/wprecht.htm |
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Verfasst am: 17.11.2003 17:49 |
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@ Herrmann
ups...da war der Fehlerteufel drin..hab´s schon geändert.
Danke. |
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Verfasst am: 18.11.2003 10:52 |
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Vielen Dank @ all !!!
Flo |
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