Mündelsichere Aktienfonds? |
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Verfasst am: 22.01.2004 21:18 |
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ist das eigentlich nich n widerspruch in sich? denkt an die Erbschaftssteuer beim Sparbuchfonds
der f9 |
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Verfasst am: 22.01.2004 21:29 - Geaendert am: 22.01.2004 21:51 |
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BGB § 1806 Anlegung von Mündelgeld
Der Vormund hat das zum Vermögen des Mündels gehörende Geld verzinslich anzulegen, soweit es nicht zur Bestreitung von Ausgaben bereitzuhalten ist.
§ 1807 Art der Anlegung
(1) Die im § 1806 vorgeschriebene Anlegung von Mündelgeld soll nur erfolgen:
1. in Forderungen, für die eine sichere Hypothek an einem inländischen Grundstück besteht, oder in sicheren Grundschulden oder Rentenschulden an inländischen Grundstücken;
2. in verbrieften Forderungen gegen den Bund oder ein Land sowie in Forderungen, die in das Bundesschuldbuch oder in das Landesschuldbuch eines Landes eingetragen sind;
3. in verbrieften Forderungen, deren Verzinsung vom Bund oder einem Land gewährleistet ist;
4. in Wertpapieren, insbesondere Pfandbriefen, sowie in verbrieften Forderungen jeder Art gegen eine inländische kommunale Körperschaft oder die Kreditanstalt einer solchen Körperschaft, sofern die Wertpapiere oder die Forderungen von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt sind;
5. bei einer inländischen öffentlichen Sparkasse, wenn sie von der zuständigen Behörde des Bundesstaats, in welchem sie ihren Sitz hat, zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt ist, oder bei einem anderen Kreditinstitut, das einer für die Anlage ausreichenden Sicherungseinrichtung angehört.
(2) Die Landesgesetze können für die innerhalb ihres Geltungsbereichs belegenen Grundstücke die Grundsätze bestimmen, nach denen die Sicherheit einer Hypothek, einer Grundschuld oder einer Rentenschuld festzustellen ist. |
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Verfasst am: 22.01.2004 21:32 |
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Danke Herrmann.
Sitzen grad bei nem Kumpel und sind für die mündliche am diskutieren. er behauptet felsenfest, dass es mündelsichere Aktienfonds gibt. Sind dir irgendwelche Ausnahmen bekannt? Der BGH könnte ja trotzdem Aktienfonds für mündelsicher erklären, oder?denkt an die Erbschaftssteuer beim Sparbuchfonds
der f9 |
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Verfasst am: 22.01.2004 21:38 - Geaendert am: 22.01.2004 21:54 |
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Investmentfonds sind in zahlreichen Fällen von Vormundschaftsgerichten für die Anlage von Mündelgeldern zugelassen worden.
Der BVI sammelt die ihm bekannten gerichtlichen Genehmigungen der Anlage von Mündelgeld in Anteilen deutscher Investmentfonds gemäß § 1811 BGB.
§ 1811 Andere Anlegung
Das Vormundschaftsgericht kann dem Vormund eine andere Anlegung als die in den § 1807 vorgeschriebene gestatten. Die Erlaubnis soll nur verweigert werden, wenn die beabsichtigte Art der Anlegung nach Lage des Falles den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung zuwiderlaufen würde.
Einge Rentenfonds sind mündelsicher.
Die Einzelfall-Entscheidung, ob ein Fonds mündelsicher im Sinne des BGB ist, obliegt dem jeweiligen Vormundschaftsgericht, das sich bei seiner Entscheidungsfindung an bereits vorliegenden gerichtlichen Genehmigungen orientieren wird.
Der Grund, warum Investmentfonds im BGB nicht genannt sind, ist übrigens einfach: Als die entsprechenden Paragraphen aufgenommen wurden, gab es noch keine Investmentfonds.
Quelle:
http://www.bvi.de/downloads/lims0312_wp.pdf |
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Verfasst am: 22.01.2004 21:40 |
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dann hab ich mir jetzt n eis verdient. danke!
schönen abend nochdenkt an die Erbschaftssteuer beim Sparbuchfonds
der f9 |
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Verfasst am: 22.01.2004 21:43 - Geaendert am: 22.01.2004 21:57 |
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Es gibt sie doch, z. B.
Berliner VB Aktien Union
CONCENTRA
DekaFonds
DekaLux-Deutschland TF
DIT-FONDS FÜR VERMÖGENSBILDUNG
FONDAK
Investa
KAPITALFONDS I
THESAURUS
UniFonds
Zürich Invest Aktien Deutschland
ADIG-CONVEST 21 VL
Akkumula
DekaSpezial
DekaTeam-GlobalSelect (A)
FONDIS
FT Interspezial
TRESORA
UniGlobal
UniGlobal -net-
AriDeka
Deka-EuropaSelect
Deka-EuroStocks-TF
DekaLux-USA TF
Deka-Schweiz
DekaStruktur: Chance
DekaTeam-PharmaTech-TF
Deka-TeleMedien TF
Deutsche Postbank Europafonds Aktien
DIT-WACHSTUM EUROPA
Europafonds
UniEuroAktien
UniEuroSTOXX 50 -net- A
Quelle:
http://www.bvi.de/downloads/lims0302_anl.pdf |
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Verfasst am: 22.01.2004 22:08 |
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sind ja n paar spekulativere dabei, oder? denkt an die Erbschaftssteuer beim Sparbuchfonds
der f9 |
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Verfasst am: 23.01.2004 12:47 |
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Inzwischen werden auch die Beamten vom Vormundschaftsgericht gemerkt haben, dass die meisten Aktienfonds keine sichere Anlage bieten. Deshalb werden sie die Anlage in Aktienfonds nicht so ohne Weiteres genehmigen.
Auch der Vormund wird die Anlage in Aktienfonds meiden, wenn er mit ruhigen Gewissen Rechenschaft über die Vermögensverwaltung für sein Mündel ablegen will. |
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Verfasst am: 23.01.2004 17:57 |
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Hallo Ihr Zwei,
dacht ich geb‘ auch mal meinen Senf für einen mündelsicheren ImmoFonds dazu...
Zum Beispiel der "KanAm" wird da immer wieder gerne genommen.
So das war‘s auch schon! Schönes Wochenende!
Gruß
Jana |
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Verfasst am: 23.01.2004 18:32 |
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danke jana,
ging zwar nicht um immo-fonds, aber trotzdem danke! :-))))denkt an die Erbschaftssteuer beim Sparbuchfonds
der f9 |
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Verfasst am: 23.01.2004 21:48 - Geaendert am: 03.01.2005 19:45 |
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Der Bundesverband teilt mir Folgendes mit:
Die Einzelfall-Entscheidung, ob ein Fonds
mündelsicher im Sinne des BGB ist, obliegt dem jeweiligen
Vormundschaftsgericht, das sich bei seiner Entscheidungsfindung an
bereits vorliegenden gerichtlichen Genehmigungen orientieren wird. |
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