Aus dem Leben - Kapitalerhöhung |
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Verfasst am: 06.03.2004 17:20 |
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Servus zusammen!
Jawoll, ich bin selber Bankkaufmann, und das schon seit einiger Zeit, allerdings nicht mehr aktiv in der Bank. Und wie das so ist: der Mensch ist vergesslich. Daher wende ich mich mit meiner Frage an Euch:
Es geht um die Anlage in Wertpapieren.
Bei Kapitalerhöhung bekommt man als Aktionär ja ein Bezugsrecht, das man wahrnehmen, verfallen oder veräußern kann. Soweit alles klar. Aber: ist es für mich von Nachteil, wenn ich das Bezugsangebot fallen lasse?? Wie verändert sich der Kurs? Kann mir dadurch ein finanzieller Nachteil in Sachen Kurs und Depotwert entstehen??
Klar, wenn ich verfallen lasse, sinkt mein Mitbestimmungsrecht an der Unternehmung. Aber mir geht es (....selbstverständlich, wie man in heutiger Zeit meinen mag! ;) ) nur um die finanzielle Seite!
Ich würde mich sehr freuen, eine Antwort von Euch zu bekommen, da Ihr sicher - im Gegensatz zu mir - noch voll im Thema seid!
Schöne Grüße
-chris- |
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Verfasst am: 06.03.2004 17:26 |
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verfallen wird das bzr nicht, da es die bank autom. verkaufen wird(es sei denn, du hast effektive stücke)
wenn du es reintheoretisch verfallen lassen würdest, hättest du einen finanziellen nachteil, da der kurs der altaktien um den wert deines bzr fällt...
sprich: dein depotwert sinkt |
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Verfasst am: 06.03.2004 17:31 |
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wow, das ging fix! danke für die antwort, wusste doch, dass ich hier richtig bin! ;)
was ist denn, wenn ich das bezugsrecht vekaufe? finanzielle auswirkung auf´s depot?? |
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Verfasst am: 06.03.2004 17:35 |
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In der Regel wird der Depotwert um den Betrag geringer, den man durch den Verkauf der Bezugsrechte erzielt (ohne Berücksichtigung der Verkaufsspesen!) |
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Verfasst am: 06.03.2004 17:38 |
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Summa Sumarum: Ich beziehe die Aktien über Bezugsrechte und alles ist wie vorher. Heißt aber auch, dass ich Geld in die Hand nehmen muss, um die Aktien zu erwerben?
...meine Güte, peinlich, was man so alles in kurzer Zeit vergisst... |
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Verfasst am: 06.03.2004 18:01 - Geaendert am: 06.03.2004 18:05 |
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Entweder du bezahlst dann den Bezugspreis für die Aktien, oder machst ne Operation blanche draus, verkaufst also so viele BR wie nötig um dafür dann mit den restlichen die Aktien mit dem Geld aus dem Verkaufserlös zu beziehen!
Bezugsmöglichkeit Junger Aktien = (Anzahl BR*Wert BR) / (Ausgabepreis+(m/n*Wert BR))
m/n ist das Bezugsverhältnis ; )
Dann viel Spaß mit deinen Aktien
.. schönes Wochenende!! |
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Verfasst am: 06.03.2004 18:10 |
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hehe, wenn´s ja nur meine Aktien wären. Es geht halt immer nach dem Motto: "Hey, Du bist doch Bankkaufmann, sag mal, wie ...... ??" Und dumm steht man da! ;-) Aber so langsam kommen mir Begriffe bekannt vor und ich kann mich wieder an ein paar Sachen erinnern! Schön so!!
Vielen Dank für´s fleißige Antworten!! |
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