Belegschaftsaktien |
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Verfasst am: 15.03.2004 10:51 |
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Hallo,
weiß jemand wo ich Info´s zu Belegschaftsaktien finde?
(verschiedene Arten, speerfristen, vorzeitiger verkauf und so...)
Dank |
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Verfasst am: 15.03.2004 11:05 |
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www.google.de
smile, oder im Intranet deiner Bank!
lg Christoph |
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Verfasst am: 15.03.2004 13:48 |
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naja oder du durchforstest den Grill ODER du schaust dich auf bankazubis.de um.
MFG------------------------------------------------
Wer kämpft kann verlieren.
Wer nicht kämpft hat schon verloren.
Prost und Servus
The Grosser |
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Verfasst am: 15.03.2004 17:35 |
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Na prächtige Tips...
Was hab ich wohl als erstes gemacht??? |
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Verfasst am: 15.03.2004 17:50 |
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Die Frage ist ja, was genau du suchst...
die Sperrzeiten legt ja das Unternehmen fest, die Verkaufspreise sind ein errechneter Durchschnitt zB des letzen halben Jahres, minus einem Abschlag!!
Was genau willste denn eigentlich dazu wissen???
mfg
Sunny |
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Verfasst am: 15.03.2004 17:50 |
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Woher soll ich wissen was du zuerst gemacht hast.
Aber TROTZDEM BITTE, HAB ICH GERN GEMACHT!!!!------------------------------------------------
Wer kämpft kann verlieren.
Wer nicht kämpft hat schon verloren.
Prost und Servus
The Grosser |
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Verfasst am: 15.03.2004 18:02 |
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@TheGrosser
Hey..
nicht ärgern!!
Wünsche dir einen schönen Abend
*smile |
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Verfasst am: 15.03.2004 18:05 - Geaendert am: 15.03.2004 18:39 |
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Belegschaftsaktien
- Verkauf nur an die Mitarbeiter der AG zu günstigen Preisen
- Die Anzahl ist an die Dauer der Betriebszugehörigkeit gebunden.
- Eine Sperrfrist für Veräußerung von ca. 6 Jahren wird wegen des günstigen Bezugspreises dem Mitarbeiter auferlegt
- Der geldwerte Vorteil ist bis 153 € steuerfrei.
Es gilt hier das Hälftelungsprinzip.
Der vollständige geldwerte Vorteil in Höhe
von 153 € ist nur dann steuer- und sozialabgabenfrei, wenn die Vermögensbeteiligung (Kapitalanlage, Darlehensforderung) insgesamt 310 €
beträgt
siehe auch:
http://www.platow.de/platobriefe/abc/019.htm
Beweggrund für die Ausgabe:
- Erhöhung der Motivation der Mitarbeiter
- Unterstützung der Identifikation mit dem Arbeitgeber
- Stärkung des „Wir-Gefühls“
- Vermögensbildung der Arbeitnehmer in Produktivvermögen |
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Verfasst am: 15.03.2004 18:15 |
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...wie lange "muss" denn die Sperrfrist mind. sein, bei uns beträgt die nämlich nur ein Jahr - bei der Deutschen Bank soviel ich das weiß auch!
Ist doch dann sehr variabel zu wählen?!? |
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Verfasst am: 15.03.2004 18:29 - Geaendert am: 15.03.2004 18:34 |
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Die Sperrfrist ist zum einen wegen der staatlichen
Förderung nötig (Wertppaierkauf 6 Jahre, Sparvertrag 7 Jahre) ,
zum anderen wegen der angestrebten längerfristigen Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen sinnvoll.
Der § 19a EStG legt als weitere Voraussetzung fest, dass die Vermögensbeteiligung (Kapitalanlage, Darlehensforderung) bis zum Ablauf einer Frist
von 6 Jahren festgelegt sein muss. Diese Sperrfrist beginnt am 1. Januar des Jahres, in dem der Arbeitnehmer die Vermögensbeteiligung erhält.
Eine Deiplomarbeit gibt es unter:
http://www.wiwi.uni-augsburg.de/bwl/heinhold/frame/unterlagen/diplomarbeiten/FeustleVera.pdf |
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Verfasst am: 15.03.2004 23:31 |
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Hi,
@Herrmann:
Ich denke, Du definierst das Beteiligungssparen im Bereich der VL nach Vermögensbildungsgesetz.
Ist die eigentliche Frage aber nicht nach Belegschaftsaktien, die i.d.R. jährlich zum Vorzugskurs ausgegeben werden? Denn diese Aktien haben üblicherweise eine kürze Sperrfrist, bespielsweise bei der Allianz AG -> Ein Jahr.MfG
AzzKikr |
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