Der Rücknahmepreis eines Investmentzertifikats ist derjenige Preis, zu dem die Fondsgesellschaft zurückgegebene Anteile einlöst. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Gesamtwert (Inventarwert) des Fondsvermögens dividiert durch die Anzahl der umlaufenden Fondsanteile. Der Rücknahmepreis des Anteilsscheins entspricht demnach dem Wert des Anteils am Sondervermögen.
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Allgemein lässt sich sagen:
Das Investmentgeschäft ermöglicht Kapitalanlegern über den Anteilserwerb indirekt eine Anlage in börsengängigen Wertpapieren, Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien.
Aufgrund der Risikomischung (Diversifizierung) sind die Verlustrisiken - zugleich auch die Gewinnchancen - des Investmentsparers vermindert.
Somit ist festzuhalten das:
Der Investmentsparer erwirbt:
- Miteigentum nach Bruchteilen am Fondsvermögen
- Anspruch auf Beteiligung am Fondsertrag
- Anspruch auf Rücknahme seiner Fondsanteile zum Rücknahmepreis (Erklärung sieh oben)
- Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung des Fondsvermögens-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
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Legende ohne Ende
--- EISERN UNION !!! ---
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