Für Privatanleger nur Dachfonds:
Mit dem neuen Investmentgesetz, das zum 01.01.2004 In-Kraft trat, ist jetzt auch die Auflegung von Hedgefonds (Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach den §§ 112 und 113 InvG) erlaubt.
Unterschieden werden dabei Single- und Dach-Hedgefonds.
Single-Hedgefonds dürfen dem Privatanleger jedoch im Gegensatz zum Dach-Hedgefonds nur im nicht öffentlichen Vertrieb angeboten werden.
Bei der Auswahl der Anlageinstrumente ist der Hegdefonds keinen Beschränkungen unterworfen.
Das Anlageziel von Hedgefonds ist die Erzielung positiver Renditen unabhängig von der Kapitalmarktentwicklung.