Differenzen zw. Wertstellungsdatum bei WP und SparEinl. |
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Verfasst am: 30.04.2004 21:02 |
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Hallo,
Wenn ein Kunde eine Einzahlung auf sein "Girokonto" oder sein "Sparkonto" vornimmt, z.B am 05.01. und hebt das Geld wieder am 08.01 ab, dann ist der WERTSTELLUNGSTAG der Einzahlung der 04.01. und Wertstellungstag der Auszahlung der
07.01, soweit ich das dem Kompaktwissen entnehmen kann.
Wohl aber ist es doch so, dass der Tag der Einzahlung verzinst wird, was auch wiederum logisch ist, denn so kann ich 5, 6, 7, zählen, drei Zinstage. Die Unlogik besteht nun darin, dass der WERTSTELLUNGSTAG nach der Rechenmethode im Kompaktiwssen NICHT mitverzinst wird, was in der Praxis nicht der Fall ist.
Im WP-Geschäft schaut das wieder anderster aus.
Der Wertstellungstag des Verkäufers müsste der Stückzinsvalutatag sein, der des Käufers -im Bezug auf die SparEInl- auch, weil ich dann als ersten Tag den Tag der Erfüllungsvaluta zählen kann.
Abrechnen ist an sich ja recht einfach, aber irgendwie verwirrt einen das doch ziemlich.
Wer kann mir hier weiterhelfen . . .
Viele Grüße,
Matthias |
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Verfasst am: 30.04.2004 21:13 |
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Die Berechnung der Zinsen für Konten ist richtig. Es wird der Einzahlungstag mitverzinst, deshalb wird die Wertstellung einen Tag zurückgesetzt.
Die Erfülltungszeit in Deutschland für Effekten beträgt zwei Börsentage. Am Erfüllungstag erhält bereits der Käufer die Zinsen. Der Verkäufer erhält die Stückzinsen bis einem Kalendertag vor der Geldvaluta. |
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Verfasst am: 30.04.2004 22:00 |
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Vielen Dank erstmal!...das bedeutet also, dass die Wertstellungen im Effektengeschäft im Gegensatz zum Einlagengeschäft unterschiedlich sind.
Und soviel ich weiß, gibt es doch unterschiedliche Methoden, einmal die der Kreditbanken und die der Sparkassen und Genossenschaften. Genossenschaften u. Sparkassen verzinsen glaub ich den Tag der Auszhalung nicht mit, Kreditbanken schon. Lieg ich da richtig? Und gibt es da auch wiederum Differenzen im Effektengeschäft? Und woher, weiß ich in Prüfungsaufgaben, wann ich so rechne oder so rechne?
Vielen Dank !!!!
Viele Grüße,
Mathtias |
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Verfasst am: 01.05.2004 10:32 - Geaendert am: 01.05.2004 12:23 |
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Bis jetzt waren bei Verzinsungen von Kontenguthaben die Wertstellungen angegeben.
Bei Wertpapieren ist die Wertstellungen durch die AGB der Börsen vorgegeben.
Bedingungen für die Geschäfte an der Börse Düsseldorf
§ 15 Zeitpunkt der Belieferung der Geschäfte. (1) Börsengeschäfte sind am zweiten Börsentag nach dem Tag des Geschäftsabschlusses zu beliefern, ....
§ 20 Stückzinsenberechnung.
(1) Bei Geschäften in festverzinslichen
Wertpapieren werden, wenn in den Wertpapierstammdaten
nichts anderes angegeben ist, Stückzinsen in der
Höhe berechnet, in der das Wertpapier zu verzinsen ist.
(2) Die Stückzinsen stehen dem Verkäufer bis einschließlich
des Kalendertages vor der Valutierung (Erfüllung) zu. Die Berechnungsmethode wird von der Geschäftsführung festgesetzt. |
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Verfasst am: 01.05.2004 12:08 |
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Das beudetet also, das das sehr variabel ist.
Vielen Dank Herr Herrmann!!! |
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Verfasst am: 01.05.2004 12:26 |
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Die Stückzinsberechnung ist eindeutig geregelt. Die Börsenaufträge werden zwei Börsentage nach dem Handelstag erfüllt. Die Stückzinsvaluata ist einen Tag vorher.
Bespiel:
Ein Auftrag über Anleihen wurde am Freitag, dem 30. April ausgeführt.
Die Belastung bei Kauf oder die Gutschrift beim Verkauf erfolgt 2 Börsentage später und somit am 4. Mai 2004.
Zinsvaluta ist damit 3. Mai 2004. |
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Verfasst am: 01.05.2004 15:54 |
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Ja, dass ist schon klar. Aber hier gibt es doch eindeutig ein anderes System als z.B bei Giro- und Sparkonten.
Tag der Wertstellung ist bei Sparkonten und Girokonten ein Tag vor der tatsächlichen Einzahlung. Bei dem Kauf und Verkauf von WP ist das nicht so, korrekt? |
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