Einlagensicherung [Sparbriefe] |
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Verfasst am: 03.05.2004 10:24 |
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Hallo
Mal ne Frage habe mich gerade mit Sparbriefen beschäftigt und mit ist auf gefallen, dass es ja ein Zwischending von Wertpapier und Spareinlage ist.
Jetzt die Frage:
Sind Sparbriefe noch im Einlagensicherungsfons abgesichert??
Gruß
Mel |
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Verfasst am: 03.05.2004 11:06 |
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Ein Sparbrief ist weder noch.....ich glaube sicher zu sein, dass es fast wie ein Termingeld gehandhabt wird......
Aber ob so oder so, es fältt auf jeden Fall in den Einlagensicherungsfonds!Neophyte rulez!!!!!!!!!!!!!!!!! |
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Verfasst am: 03.05.2004 11:19 |
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Ein Sparbrief ist ein Namens- (auch Rekta-)papier. |
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Verfasst am: 03.05.2004 11:51 |
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Habe doch gerade in Erfahrung bringen können, dass Sparbriefe wie Wertpapiere behandelt werden, nur dass sie nicht an der Börse gehandelt werden!
Mit Spareinlage hat das demnach nichts zu tun, aber da spalten sich die Geister!
Aber trotzdem sind die auf jeden Fall im Einlagensicherungsfond enthalten, da es (zumindest bei uns)institutsbezogene Einlagen sind!Neophyte rulez!!!!!!!!!!!!!!!!! |
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Verfasst am: 03.05.2004 13:23 - Geaendert am: 03.05.2004 20:16 |
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Die Sicherungseinrichtungen existieren bei Sparkassen und Kreditgenossenschaften in Form der Institutssicherung = Existenzsicherung der einzelnen Kreditinstitute: Die Sicherungseinrichtungen schützen die angeschlossenen Institute davor, zahlungsunfähig zu werden. Hierdurch sind mittelbar auch die Gläubiger geschützt.
-> Sparbriefe sind mit abgesichert.
Im Bereich des Bundesverbandes deutscher Banken als Einlegersicherung sind geschützt die unter der Bilanzposition “Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft gegenüber anderen Gläubigern” ausgewiesenen Einlagen, zwar je Gläubiger bis zu einer Sicherungsgrenze von 30 % des haftenden Eigenkapitals.
Dieser Schutz umfaßt alle "Nichtbankeneinlagen", also die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen. Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, werden dagegen nicht geschützt.
-> Absicherung
Quelle: http://www.bdb.de/html/verband/einlagensicherung.asp?channel=183210
Der Entschädigungsanspruch nach Einlagensicherungsgesetz ist der Höhe nach begrenzt auf 90 % der Einlagen und den Gegenwert von 20 000 Euro sowie 90 % der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften und den Gegenwert von 20 000 Euro.
Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften eines Instituts gelten als Einlagen, sofern sich die Verbindlichkeiten auf die Verpflichtung des Instituts beziehen, den Kunden Besitz oder Eigentum an Geldern zu verschaffen.
Die Sicherungsgrenze liegt hier jedoch bei nur 20 000 Euro pro Einleger bei einem obligatorischen Selbstbehalt von 10 %. Außerdem sind nur Einlagen gesichert, die auf Euro oder eine EU-Währung lauten.
Der Einlagensicherungsfonds schützt nur Einlagen und Einleger, wenn und soweit diese nicht bereits durch die gesetzliche Entschädigungseinrichtung geschützt werden. Die Mittel des Einlagensicherungsfonds werden von den angeschlossenen Banken durch regelmäßige Beiträge (0,3 Prozent der Bilanzposition "Verbindlichkeiten gegenüber Kunden") aufgebracht.
-> ?
Quelle:
http://www.crynen.de/g_einlag.html |
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Verfasst am: 03.05.2004 13:59 |
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Meinte ich doch*lach* Neophyte rulez!!!!!!!!!!!!!!!!! |
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Verfasst am: 03.05.2004 16:02 |
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mein reden...*hehe* |
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Verfasst am: 03.05.2004 19:13 |
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@Herrmann
Der letzte Pfeil weist eine Leerstelle aus, also sind sie dann mit abgesichert oder nicht? |
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