Depotgebühr??? |
|
|
Verfasst am: 23.06.2004 14:48 |
|
|
Hallo! Hab da mal ne Frage...
Bei uns in der Bank haben viele Depotkunden kein Girokonto, so dass die Depotgebühren von einer externen Bankverbindung abgebucht werden.
Nun sind aber bei einigen Kunden die Lastschriften nicht eingelöst worden(Konto erloschen/Konto-Nr falsch/Widerspruch etc)
Daraufhin wurden die Kunden angeschrieben. Was kann man jetzt bei den Kunden tun, die sich nicht melden?
Kann man vom Pfandrecht Gebrauch machen und Teile der Wertpapiere veräußern um die Gebühren auszugleichen oder wie geht man da vor?
MfG |
|
|
|
Verfasst am: 23.06.2004 14:54 |
|
|
Bei uns in der Bank muss mann als Depotkunde ein Verrechnungskonto sprich ein Girokonto bzw mindestens ein Geldmarktkonto unterhalten um über dieses Konto Verkaufs- bzw Kauforder disponieren zu können. Ebenfalls werden die Depotgebühren von diesem Konto abgebucht.
Darum kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
Ich finde es jedoch seltsam das es bei euch in der Bank ohne Verrechnungskonto möglich ist ein Depot zu führen.
lg
Sporti__________________________________________________
Die meisten Menschen sind so glücklich, wie sie es sich selbst vorgenommen haben. (Abraham Lincoln) |
|
|
|
Verfasst am: 23.06.2004 15:10 |
|
|
Geht bei uns aber auch, wenn‘s auch nur zähneknirschend gemacht wird. Eben wei sowas passieren kann. Das ganze ist dann eben wie eine nicht eingelöste oder zurückgegeben Lastschrift zu behandeln. Was es im Prinzip dann ja auch ist. |
|
|
|
Verfasst am: 23.06.2004 15:25 |
|
|
Es handelt sich um einige Altfälle.
Bei Neueröffnungen muss auf jeden Fall ein Verrechnungskonto bestehen/erföffnet werden.
Wo kann ich denn da Infromationen herbekommen was
da erlaubt ist bzw wie ich da vorgehen muss? |
|
|
|
Verfasst am: 23.06.2004 17:20 |
|
|
Warum rufst du den Kunden nicht an?
..sprechenden Menschen kann geholfen werden.....
und biete ihm doch ein Geldmarktkonto als Verrechnungskonto für das Depot an......oder Du hälst eine gewisse Summe im Geldmarktfondsbereich für die Depotgebühren zurück...und wenn die Belastung erfolgt verkaufst du die Geldmarkftfonds z.G. Sparkonto....aber es muss halt vorher abgesprochen sein...sonst ist der Kunde verärgert!!...zu recht.......finde ich!!!
Das Sparkonto eröffnet er bestimmt....es kostet ja nichts...
Ciao
Vanillemaus |
|
|
|
Verfasst am: 24.06.2004 00:08 |
|
|
Ich hatte vor kurzem so einen ähnlichen Fall. Nur betraf es ein Geldmarktkonto in unserem Haus, das durch einen WP-Kauf ins Soll gerutscht ist.
Wir haben dem Kunden mitgeteilt, dass er den Saldo ausgleichen sollen, haben dann noch 2 Mal gemahnt und im vierten Schreiben haben wir "angedroht", den Gegenwert aus dem Depot zu verkaufen, wenn der Saldo bis zu einem bestimmten Datum nicht ausgeglichen wird. |
|
|
|
Verfasst am: 24.06.2004 08:38 |
|
|
Dafür gibt es doch Börsenkonten, die auch im Soll stehen dürfen... |
|
|
|
Verfasst am: 24.06.2004 08:44 |
|
|
Es handelt sich um Kunden, die tel. nicht erreichbar sind und auf bisherige Schreiben nicht reagiert haben.
Würde nur mal wissen was rechtlich machbar ist und was nicht?
Man kann ja auch warten bis der Kunde irgendwann in ein paar Monaten/Jahren etwas verkauft und dann die Gebühren von dem Erlös abziehen.
Was machen denn euere Banken in solchen Fällen? |
|
|
|