Obligationärsrechte |
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Verfasst am: 25.06.2004 08:25 |
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Hallo ihr Lieben,
hab mal ne Frage was sind, oder wie erklärt man Obligationärsrechte???
Schon mal danke im voraus....
Liebe Grüße JaLu*Einsicht ist der erste Weg zur Besserung* |
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Verfasst am: 25.06.2004 08:40 |
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Meinst du bei ner Industrieobligation oder was ähnlichem? Ich glaub, die Rechte beziehen sich bloß auf die Zinszahlung und auf das Recht, daß man bei Laufzeitende sein Geld zurückkriegt... |
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Verfasst am: 25.06.2004 09:03 |
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Ich meine allgemein bei Optionsanleihen... *Einsicht ist der erste Weg zur Besserung* |
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Verfasst am: 25.06.2004 09:28 |
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Wie gesagt, mehr als die 2 o.g. fallen mir spontan nicht ein, aber ich guck mal ob ich meinen Unterlagen was genaueres find.
Wofür brauchst du das denn? |
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Verfasst am: 25.06.2004 09:33 |
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Du hast die Option, die Anleihe (ich glaub am Ende der Laufzeit) in Aktien einzutauchen.
Nicht zu verwechseln mit der Wandelanleihe. |
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Verfasst am: 25.06.2004 09:54 |
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@Guybrush
ich mch ne Präsentation zum Thema Kapitalerhöhung mit Zusatz Optionsanleihen,
danke das du nachschaust....
Liebe grüße JaLu*Einsicht ist der erste Weg zur Besserung* |
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Verfasst am: 25.06.2004 10:22 |
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Nein, soweit ich weiß kannst du sie nicht umtauschen (wie bei ner Wandelanleihe möglich) sondern du hast das Recht, innerhalb eines gewissen Zeitraums Aktien zu dem im Optionsschein verrbieften Preis zu kaufen, die Anleihe bleibt weiterhin bestehen.
Aber 100% sicher bin ich mir da jetzt auch net. |
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Verfasst am: 25.06.2004 10:31 |
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@ Guybrush
Ich nehm einfach deine erste Antwort hört sich gut an!!!
und @??? eben kurzzeitig namen vergessen, das mit dem tauschen geht nicht... aber trotzdem danke*Einsicht ist der erste Weg zur Besserung* |
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Verfasst am: 25.06.2004 12:47 |
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Bei Optionsanleihen hat man das Recht zum Bezug von Aktien, allerdings nicht alternativ, sondern zusätzlich zur Anleihe.
Der Optionsschein kann allerdings auch selbstständig gehandelt werden.
Die Optinsanleihe selber wird nicht umgetauscht, sondern bleibt bis zu Ihrer Rückzahlung bestehen.
Daher kann es bis zu drei verschiedene Börsennotierungen geben.
MfG |
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Verfasst am: 25.06.2004 12:52 |
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ich stimme kati hier eindeutig zu!!!
aber nun wieder zum fußball....
*g* |
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Verfasst am: 25.06.2004 13:54 |
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Dankeschön.... |
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Verfasst am: 25.06.2004 17:20 - Geaendert am: 25.06.2004 17:21 |
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Hab da mal ne Antwort
Gläubigerrechte
Recht auf
- jährliche Zinszahlung
- Einlösung bei Fälligkeit |
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