Definitionen |
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Verfasst am: 17.08.2004 11:26 |
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Hallo,
wie würden ihr folgende Begriffe definieren wenn ihr dazu aufgefordert werden würdet:
Anleihe, Schuldverschreibung, Wandelschuldverschreibung
Gruß Thomas |
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Verfasst am: 17.08.2004 12:57 |
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Anleihen:
Zitat: "Anleihen dienen juristischen Personen zur Finanzierung von Investitionen und existieren in unterschiedlichen Ausprägungen (Konditionen / Laufzeit / Währungen / Emittenten). Anleihen beschreiben festverzinsliche Schuldverschreibungen. Der Anleger kauft Anleihen meist zu einem Kurs von 100 % und mit einem Kupon (variabel, fest), der die Verzinsung dieser Anleihe angibt. Bei Nullkuponanleihen werden keine Zinszahlungen während der Laufzeit geleistet, sie werden je nach Laufzeit unter 100 % verkauft, während sie nach Laufzeitende zu 100 % zurückgekauft werden." Zitatende
------> Google hilft weiter ;-)
mfg Sigma |
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Verfasst am: 17.08.2004 12:59 |
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Schuldverschreibung:
Zitat: " Die Schuldverschreibungen kommen in der Bilanz auf der Aktivaseite vor. Dieser Posten gehört zu den Handelsaktiva. Die Schuldverschreibungen sind die Forderungen, die die Bank noch von den jeweiligen Schuldnern erhalten soll." Zitatende
Wandelschuldverschreibung:
Zitat: "Der Inhaber einer Wandelschuldverschreibung (engl. convertible bond) kann diese während der Laufzeit der Anleihe zu einem vorher festgelegten Verhältnis in Aktien umwandeln. Ob die Wandlungsmöglichkeit für den Inhaber interessant ist, hängt von der Entwicklung des Aktienkurses ab. Soweit das Wandlungsrecht nicht ausgeübt wurde, wird die Anleihe am Ende der Laufzeit zurückgezahlt (getilgt)." Zitatende
mfg Sigma |
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Verfasst am: 17.08.2004 13:45 |
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ich glaube bei der schuldverschreibung sind ehr die von den jeweiligen banken/unternehmen emitierten bonds gemeint oder ? |
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Verfasst am: 17.08.2004 13:54 |
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@plas: fand die Erklärung auch nicht wirklich prickelnd aber hatte keine Zeit weiter zu suchen... ;-) |
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