Kapitalerhöhung: Was ergibt den Börsenkurs? |
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Verfasst am: 14.09.2004 22:12 |
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Hallo,
liege ich damit richtig?
Der Börsenkurs am ersten Handelstag nach der Kapitalerhöhung ist der "Bezugspreis+Rech.Wert des Bezugsrechtes" ....oder?
Mfg
Ice |
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Verfasst am: 15.09.2004 08:28 - Geaendert am: 15.09.2004 15:55 |
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An dem Tag, an dem die Bezugsrechte getrennt gehandelt werden, ist der Kurs ex BR also ungefähr alter Kurs minus Bezugsrechtswert, da dieses ja nun getrennt wurde. _________________________________
L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
_________________________________
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein) |
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Verfasst am: 15.09.2004 15:25 |
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und der neue Börsenkurs? |
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Verfasst am: 15.09.2004 15:57 |
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Beispiel:
Alter Kurs: 100 €
Bezugsrecht: 5 €
=> neuer Kurs 95 €
Handeslpreis BR: 5 €
Ansonsten gibt es anschauliche Beispiele in allen Büchern.
Oder ich verstehe gerade nicht, vorauf Du hinaus willst..._________________________________
L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein) |
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Verfasst am: 15.09.2004 16:02 |
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vielleicht meint er den rechnungsweg über das bv?
z.b. 2 alte +1 neue durch 3 |
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Verfasst am: 15.09.2004 17:43 |
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Hi,
es ist ja so, dass die altaktionäre die jungen aktien günstiger erwerben können, dank den bezugsrechten. Sie zahlen dann nur den Bezuspreis bzwl Ausgabekurs.
Für die Neu Aktionäre, die sich am Unternehmen beteiligen zahlen für eine Aktie dann den Ausgabekurs der jungen aktien + den Bezugsrechtspreis....das wäre dann der Börsenkurs, oder? Es geht ja nicht, dass dann z:B Leute die keine Bezugsrechte haben die Aktien dann zum Ausgabekurs bzw,. Bezugspreis erwerben....
Stimmt das?
thx
ICE |
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Verfasst am: 15.09.2004 21:37 |
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@ Iceman:
Matthias, falls du mal wieder am Lernen für die ZP bist - soweit ich weiß ist die Berechnung von Bezugsrechten, Kapitalerhöhungen sowie das Thema WP kein Bestandteil der ZP!
Das brauschst du alles erst für die AP!
Und sofern du das nicht wegen der ZP wissen willst: macht ihr das gerade in der BS? |
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Verfasst am: 15.09.2004 21:39 |
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@ Chava:
Seit wann bist du denn Marketmaker(in)?
Wenn ich mich richtig erinnere warst du das im Thread zum Thema "AP bereits vorher bekommen" noch nicht, oder? |
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Verfasst am: 15.09.2004 23:00 |
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ja ich muss das morgen für die arbeit wissen...;-(
Den Lehrer haben wir nur zweimal die Woche, deswegen stelle ich hier einige fragen. |
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Verfasst am: 16.09.2004 21:10 |
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Wie oben beschrieben ist es.
Es ergibt sich ein "Mischkurs" aus alter und neuer Aktie. Der Depotwert des Anlegers sollte sich rechnerisch nicht verändern, sofern er die jungen Aktien bezieht. Tut er dies nicht, so wird sein Depot verlieren, da er die BR veräußert hat und somit Cash gefloßen ist.(s. auch §186 AktG)
Beispiel:
5 Aktien zu 100,-€
Bezugsverhältnis: 5:1
Ausgabepreis Jungaktien: 85,-€
BR-Wert: 2,50,-€ (Kurs alt - Kurs neu
_______________
5:1 + 1
Rechnung neuer Mischkurs:
5 Aktien zu 100,-€ = 500,-€
1 Aktie zu 85,-€ = 85,-€
_______________________ = 97,50 €
6 Aktien ges.
Keine Veränderng des Depotwertes. Dieser Mischkurs trägt den Kurszusatz "exBR" am ersten Handelstag, da dies der neue Kurs ohne Ansprüche auf BR ist.
Schönen Gruß |
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Verfasst am: 18.09.2004 22:24 |
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ahja, danke Cupra !!!! |
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