Amtlicher Handel
(genauer: Amtliche Notierung) An den deutschen Wertpapierbörsen nimmt der amtliche Handel, auch amtlicher Markt genannt, den breitesten Raum ein. Für diesen Markt, auf den sich weit über 90% der gesamten Börsenumsätze konzentrieren, ist die Geschäftsführung unter Mitwirkung der amtlichen Makler oder die Maklerkammer verantwortlich. Die Einführung eines Wertpapiers zur amtlichen Notierung ist von der Einhaltung strenger Zulassungsvorschriften (Börsenzulassung) abhängig. Die in diesem Marktsegment ermittelten Kurse werden von öffentlich-rechtlichen Maklern festgestellt und sind amtlich.
=> Würde sagen, das zeigt, dass auch Einheitskurse, Kursfestlegungen etc. darunter fallen und die Entscheidung ob amtlicher Handel oder nicht nur auf der Zulassung beruht._________________________________
L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein) |