Eine Frage (hab gerade Prüfung Sommer 2004 gemacht).
Was passiert genau bei einer Kapitalerhöhung durch genehmigtes Kapital.
Ich weiß ja, dass der Vorstand ermächtigt wird, innerhalb der nächsten 5 Jahre eine Kapitalerhöhung durchzuführen, um flexibler reagieren zu können und nicht auf die HV warten zu müssen.
Er darf auch nur höchstens 50% erhöhen und ein Bezugsrecht kann mit 3/4 Mehrheit der HV ausgeschlossen werden.
Ist der eigentliche Ablauf einer solchen Kapitalerhöhung die gleiche wie bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung?
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there are no good guns, there are no bad guns.
a gun in the hand of a bad man is a bad thing. any gun in the hand of a good man is no threat to anyone... except bad people.
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Es gibt ja 2 Arten der aktienrechtlichen Kapitalerhöhung.
1. direkter HV-Beschluss, bei der die HV eine konkrete Kapitalerhöhung beschließt
oder
2. genehmigtes Kapital: bei der die HV eben den Vorstand ermächtigt das GK zu erhöhen (mit den Bedingungen die du schon aufgezählt hast).
Zusätzlich wird dann ja aber nochmal zwischen effektiver (Kapitalerhöhung gegen Einlagen = ordentl. Kapitalerhöhung) und der nominellen Kapitalerhöhung (immer direkter HV-Beschluss notwendig, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln) unterchieden.