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Basti82
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.11.2004 19:41
Seh ich das richtig, dass dadurch das die Grenze für den beleglosen Scheck Einzug von 3000€ auf 6000€ erhöht wurde, dass kein Prüfungsthema sein wird???

Und genauso mit den Beerdigungskosten beim Nachlassfall, dass die nicht mehr von dritten bezahlt werden dürfen ist ja nicht ganz so neu, also auch kein Prüpfungsthema gell??
herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.11.2004 19:59
Das wird dir hier sicherlich niemand mit 100%iger Sicherheit beantworten können bzw. dürfen.

Wenn du aber 100%ig auf der sicheren Seite stehen willst, dann lerne lerne und lerne nochmals! Ansonsten lies es dir einmal durch und beseise ansonsten "Mut zu Lücke"!

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

 

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