Versteuerung Kursgewinne bei festverzinsl. WP??? |
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Verfasst am: 17.11.2004 16:24 |
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Hallo Kollegen
habe eine Frage bezüglich der Besteuerung von
Kursgew. bei festverzinslichen Wp.
Z.B Kauf einer Industrieobligation zu 86 % , Verkauf bzw
Rückzahlung zu 100 %. Wie muss ich den Gewinn versteuern?
Mit ZAST/SOLZ ? Oder Verrechnung mit dem pers. Ekst-Satz ?
Wäre echt super wenn da jemand eine Antwort hätte.
MFG Tricki
Wer das Gold hat , macht die Regeln. und das sind wir !! |
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Verfasst am: 17.11.2004 16:40 - Geaendert am: 17.11.2004 17:20 |
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Das Disagio, der Abschlag vom Nennwert, zählt laut Bundesfinanzministerium nicht zu den steuerfreien Kursgewinnen. Es bleibt aber aus Vereinfachungsgründen steuerfrei, wenn folgende Prozentsätze des Nennwerts nicht überschritten werden:
Laufzeit unter 2 Jahren: 1 Prozent Disagio
Laufzeit von 2 bis unter 4 Jahren: 2 Prozent Disagio
Laufzeit von 4 bis unter 6 Jahren: 3 Prozent Disagio
Laufzeit von 6 bis unter 8 Jahren: 4 Prozent Disagio
Laufzeit von 8 bis unter 10 Jahren: 5 Prozent Disagio
Laufzeit von mehr als 10 Jahren: 6 Prozent Disagio
Liegt das Disagio über den vorgenannten Sätzen, so wird dieses im Zeitpunkt der Einlösung versteuert. Dann handelt es sich um eine sogenannte Disagio-Anleihe, die nach den Regeln für Finanzinnovationen zu versteuern ist.
Dabei wird die Zinsabschlagsteuer vom Differenzbetrag (Verkaufspreis - Kaufpreis) erhoben.
Wer Anleihen mit Disagio innerhalb der Grenzwerte kauft, erhält je nach 12 Monaten Besitzdauer der Anleihe eine Steuerersparnis, da beim Verkauf die Kursegeinne steuerfrei sind oder die Einlösung am Ende der Laufzeit zu 100 Prozent erfolgt und er somit das Disagio steuerfrei einstreicht. |
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Verfasst am: 17.11.2004 19:18 |
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Wichtig dazu wäre noch, dass die o.g. Sätze nur für die Emission gelten...
Soll heißen, wird ein fünfjährige Industrieanleihe zu 99% herausgegeben und fällt diese wg. schlechter Bonität auf 50 % nach drei Jahren, wäre Der Kursgewinn trotzdem steuerfrei, wenn das Ding nach drei Jahren zu 50 % von einem Anleger gekauft würde... |
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Verfasst am: 17.11.2004 19:36 |
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Das ist richtig. Meine Aussagen gelten nur für Neuemissionen. |
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Verfasst am: 17.11.2004 21:21 |
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Genau, hoffentlich haben das nicht allzu viele Leute bei argentinischen Staatsanleihen gedacht... :-)
Sollten diese Disagio-Grenzen nicht eingehalten werden so unterliegen sie der sog. Differenzbesteuerung, wie oben schon gesagt. (Finanzinnovationen).
Kauft man allerdings eine Anleihe im Zweiterwerb (z.B. zu 95%) und verkauft diese innerhalb der 12-Monats-Frist zu einem höheren Kurs (z.B. 99%), so gilt der Gewinn von 4 % als sog. privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des EStG (Einkommensteuergesetz).
Liegt der absolute Wert dann auch noch über der Freigrenze von 512,-EUR / 1.024,-EUR (Ledige / Verheiratete), so wird der Kursgewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Wird also ganz normal als Einkunft in der EkSt-Erklärung angegeben und kann aber mit Werbungskosten verrechnet werden (interessant bei Aktienkäufen, da man dann z.B. Fahrten zur Hauptversammlung und Unterbringung steuermindernd als Werbungskosten ansetzen kann).
Schönen Gruß
(P.S.: Die o.a. Differenzbesteuerung gilt zum Beispiel auch bei den "Anleihe-Konstruktionen" von verschiedenen Emittenten (z.B. WestLB, HSH Nordbank), die mit einer Verzinsung ausgestattet sind, die sich an der Wertentwicklung von "Aktienbaskets" orientieren. Generell kann man dazu zwar keine Aussage treffen, doch zumeist gelten diese als Finanzinnovationen (auch relevant für die Risikoeinstufung gem. WPhG) |
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Verfasst am: 18.11.2004 10:51 |
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Vielen Dank für eure ausführlichen Beiträge zu meiner
Frage. Habe das jetzt so definiert, dass wenn eine Anleihe
unter pari gekauft wird, der Kursgewinn über den Disagio- Sätzen der verschiedenen Laufzeiten liegt ,eine Differenz-
besteuerung wie bei einer Finanzinnovation (z.B Nullkopuon-Anleihe) anzuwenden ist.d.h der Differenzbetrag mit
ZAST/SOLZ zu versteuern ist.??? |
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Verfasst am: 18.11.2004 16:37 |
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Die Besteuerung des fiktiven Zinsertrages gilt nur, wenn der Anleger eine Anleihe kauft, die bei Erstausgabe (Emission) unter 100 % emittiert wurde.
Wird eine Anleihe während der Laufzeit unter pari (100 %) gekauft, sind Kursgewinne steuerfrei, wenn die Freigrenze von 511,99 Euro nicht überschritten wird oder die Besitzdauer länger als 12 Monate ist. |
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