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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Halbeinkünfteverfahren
 
Nadine85
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.01.2005 11:17
Was genau fällt denn nun alles unter das Halbeinkünfteverfahren?

Kann mir das jemand nochmal in groben Zügen kurz erklären?
Ist sehr wichtig.
Danke

LG Nadine

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.01.2005 11:25
Hallo,
das greift bei Dividendenzahlung.

Das bedeutet wenn man 300€ Dividende von Daimler Aktien, dann belasten nur 150€ den Freistellungsauftrag.
Die andere Hälfte ist steuerfrei......

und schon wieder einer von active1

So long...... active one!!!!

SnowPac
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.01.2005 11:25
Seit dem 1.1.2001 werden Gewinnausschüttungen als auch Erträge aus der Veräußerung der Anteile von Kapitalgesellschaften nicht mehr nach dem Anrechnungsverfahren, sondern nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert. Die Körperschaftssteuer, die die Dividende bereits geschmälert hat, kommt dann beim Aktionär nicht mehr zur Anrechnung. Folglich ist bereits in der Dividende eine definitive Belastung mit 25 Prozent Körperschaftssteuer enthalten. Zum Ausgleich dieser Belastung unterliegt beim Aktionär oder Anteilseigner nur die Hälfte der Dividendenzahlung einer 20-prozentigen Kapitalertragsteuer.

Das Halbeinkünfteverfahren wirkt sich für Anteilseigner auf den Freistellungsauftrag, auf den Werbungskostenabzug und auf die Spekulationsgeschäfte aus. So sollten die Freistellungsaufträge angepasst werden, da nur noch 50 Prozent der Dividendenerträge der Kapitalertragsteuer unterliegen. Zudem kommen Spekulationsgewinne aber auch Spekulationsverluste nur noch zu 50 Prozent zur Anrechnung. Auch die nachgewiesenen und zum Ansatz gebrachten Werbungkosten können Aktionäre nur noch zu 50 Prozent berücksichtigen.

Im Zuge des Systemwechsels (Anrechnungsverfahren/ Halbeinkunftsverfahren) haben sich auch die Steuersätze der Kapitalertragsteuer geändert. So werden 50 Prozent der Dividenden aber auch sonstige Bezüge aus Anteilsrechten an Körperschaften sowie Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös verbunden ist nur noch zu 20 Prozent der Kapitalertragsteuer unterworfen. Vor dem Systemwechsel wurde die gesamte Dividende mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer belastet.

Hoffe das hilft dir!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.01.2005 11:44
siehe auch unter.
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=5724&forumid=3
Nadine85
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.01.2005 16:20 - Geaendert am: 20.01.2005 16:21
gilt das auch bei aktienfonds?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.01.2005 17:08
Die Erträge aus Fonds werden so behandelt wie die Einzelwerte. Wenn ein Aktionfonds Dividende ausschüttet so gilt das Halbeinkünfteverfahren.
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.01.2005 19:55
Bei Aktienfonds ist das immer so eine schöne Sache:

- Jeder einzelne Wert wird bemessen (Dividendenzahlung, Kursgewinne, Zinsen). Der Betrag wird auf den einzelnen Fondsbestand heruntergerechnet und somit entsprechend dem FA belastet.

Als Anmerkung: Die abgeschaffte Regelung der Zwischengewinne bei Aktienfonds ist wieder aktuell. Weiß jemand schon etwas über den aktuellen Stand?

Schönen Gruß
Nadine85
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.01.2005 20:12
ahja dankeschön.wollte das wissen, weil ich morgen mündliche prüfung habe.
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.01.2005 07:26
Zur Zwischengewinnbesteuerung bei Investmentfonds vgl. z.B.
http://www.steuernetz.de/content/ste2004/kap/investmentfonds.html
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.03.2005 20:55
Bei Investmentfonds gilt folgende Besonderheit:
- Bei inländischen Investmentfonds greift das Halbeinkünfteverfahren nur für Dividenden und vergleichbare Bezüge aus deutschen und ausländischen Aktien, die der Fonds vereinnahmt und die in der Ausschüttung enthalten sind (§ 40 Abs. 2 KAGG). Für die anderen Fondserträge, z. B. Zinsen, gilt das Halbeinkünfteverfahren also nicht. Auch wird das Halbeinkünfteverfahren nicht angewandt auf Einnahmen aus Rückgabe oder Veräußerung von Anteilscheinen (§ 40a Abs. 2 KAGG).

- Bei ausländischen Fonds hingegen sind sowohl Dividenden als auch Einnahmen aus Rückgabe oder Veräußerung ausdrücklich vom Halbeinkünfteverfahren ausgeschlossen (§§ 17, 18 AuslInvestmG).
 

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