Freistellungsauftrag bei DEKA |
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Verfasst am: 20.01.2005 12:53 |
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Hallo Ihr,
kann mir bitte jemand erklären, wie hoch ich den Freistellungsauftrag ungefähr ansetze, wenn ein Kunde im Monat 50 euro in einen Fonds der Deka sparen will?
LG |
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Verfasst am: 20.01.2005 13:07 |
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das kommt halt auch immer auf die Wertentwicklung des Fonds an....
ich würde vorschlagen du setzt mal 150€ an, das dürfte fürs erste genügen.
Du weißt ja nicht ob der Kunde zwischendrin wieder verkauft oder doch mal mehr in den Fond reinsteckt.und schon wieder einer von active1
So long...... active one!!!! |
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Verfasst am: 20.01.2005 13:17 |
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Kommt drauf an was es für ein Fond ist.
Beim Aktionfonds: 0 €
Beim rentenfond: www.comdirect.de
Durchschnittliche Performance raussuchen und dann daran orientieren.
So long
Noc |
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Verfasst am: 20.01.2005 13:29 |
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@Nocturn
Ich täte sagen bei einem Aktienfonds ist trotzdem ein Freistellungsauftrag nötig. Da Dividentenzahlungen auf den FSA angerechnet werden, wenn auch nur halb wg. Halbeikünfte. |
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Verfasst am: 20.01.2005 13:30 |
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Wieso 0 bei Aktienfonds? Es gibt ja auch Dividenden... |
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Verfasst am: 20.01.2005 13:32 |
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und Dividenden werden beim Aktienfonds ausgeschüttet ?
Das wäre mir ja ganz neu ;)
Aktienfonds sind idr. thesaurierend und benötigen bis zum Verkauf keinen FS-Antrag. Erst beim Verkauf kann dann ein FS-Antrag gestellt werden um die anteilige Thesauriereung steuerfrei zu erhalten.
So long
Noc |
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Verfasst am: 20.01.2005 13:44 |
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Was fällt denn allgemein in den FSA rein, außer der Dividendenzahlung?
Würde mich mal interessieren. |
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Verfasst am: 20.01.2005 13:49 |
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Wenn du einen ausschüttenden Fonds hast die Ausschüttung.
Bei Aktienfonds gibt es keine Dividende gleich wieder vergessen.
So long
Noc |
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Verfasst am: 20.01.2005 13:52 |
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Ne feste Regel gibt es nie! Das ist von fonds zu Fonds unterschiedlich! Aber wenn man bei der Gesellschaft anruft kann man sich für den individuellen Fonds, den benötigten FA sagen lassen. Oder man schaut einfach wieviel er im vergangenen Jahr ausgeschüttet hat und nimmt das als ungefähren Richtwert!
Aber jetzt mal im Ernst, bei DEKA Fonds nen FA!?? :) |
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Verfasst am: 20.01.2005 14:11 |
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klar DEKA is doch das beste :))
JEDER Sparkässler brauch nen DEKA-Fond.
Habt ihr denn keinen?
:)))))))))krass asi quasi krassi |
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Verfasst am: 20.01.2005 14:13 |
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Wenn jeder Spkler einen Deka-Fond braucht, dann erkläre mir doch mal bitte, wie es genau mit dem Freistellungsauftrag abläuft! Wäre mir eine große Hilfe ;-) |
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Verfasst am: 20.01.2005 14:15 |
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Du kannst nachschauen, wie hoch die Ausschüttung (und das heißt so, auch wenn es thesauriert wird) die letzten Jahre pro Anteil wird im Dekanet und den Auftrag entsprechend hochrechnen. |
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Verfasst am: 20.01.2005 14:16 |
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Lass die Deka Deka sein.
Geh zur DWS investier in den DWS Vermögensbildsungsfonds I (WKN 847653) der braucht keinen freistellungsauftrag und düfte die DEKAfonds in den Schatten stellen ;)
So long
Noc |
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Verfasst am: 20.01.2005 14:26 |
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deka find ich auch super hab, übrigens den Deka ImmobilienDeutschland ... weiß zwar nicht wie der steht ... aber bestimmt gut :) |
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Verfasst am: 20.01.2005 14:29 |
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@Nocturn: Zeig mir einen Aktienfonds, bei dem es generell keine Dividendenzahlung gibt? Irgendwann wird das angerechnet, ob das am Ende der Laufzeit geschieht, wie bei Bundesschatzbrief Typ B? Dann wär das für den Kunden schlecht... |
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Verfasst am: 20.01.2005 14:38 |
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Jop das sind die thesaurierenden Anteile, hab ich oben ja auch geschrieben ;)
[quote]
Aktienfonds sind idr. thesaurierend und benötigen bis zum Verkauf keinen FS-Antrag. Erst beim Verkauf kann dann ein FS-Antrag gestellt werden um die anteilige Thesauriereung steuerfrei zu erhalten.{/quote]
So long
Noc |
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Verfasst am: 20.01.2005 14:41 |
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Bei uns (Deka) wird auch thesauriert und die Freistellung wird jährlich genutzt.
Mal angenommen, Dein Kunde verkauft seine Fonds nach 10 Jahren, braucht er dann einen 10mal höheren Freibetrag wie meiner? |
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Verfasst am: 20.01.2005 14:44 |
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Das kann am Schluß passieren, wobei die Beträge minimal selbst bei großen Positonen (100.000 € und mehr) bisher waren.
So long
Noc |
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Verfasst am: 20.01.2005 15:02 |
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Also braucht der Kunde auch einen Freibetrag für die Fonds und die Gefahr, daß die Einräumung vergessen wird, ist sicher sehr viel größer als bei unserer Methode. |
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Verfasst am: 20.01.2005 15:05 |
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Grundsätzlich ja, allerdings kann man während der Laufzeit den Freibetrag sehr gut woanders brauchen (grad bei reicheren Kunden) und der Freistellungsauftrag ist eh meistens durch Zinsen ausgereizt.
Ist er dies nicht und der Kunde will seine Thesaurierung im Rahmen das Freistellungsauftrags mitnehmen ist es unser Job als Berater daran zu denken, das erwartet der Kunde von uns.
So long
Noc |
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