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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Gratisaktien
 
Iceman
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 19.02.2005 19:13
Hallo,

wenn ein Unternehmen eine Kapitalerhöhung aus Rücklagen vornimmt, kann es vorkommen das ein Aktionär sog. Teilrechte bekommt,, in vielen fällen nicht mal eine Gratisaktie.
Meine Frage: Wird dieses Teilrecht dem "Depot" auch gutgeschrieben? oder wird dieses Teilrecht, als Divd. Ertrag gutgeschrieben auf dem Verrechnungskonto?
Wenn der Kd keine Weisung erteilt?

mfg

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.02.2005 20:36
Bei sogenannten Gratisaktien gibt es nie Weisungsrecht, es gibt sie einfach. Teilrechte verfallen.

_________________________________

L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
_________________________________

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein)

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.02.2005 11:59 - Geaendert am: 20.02.2005 11:59
@Chava
Das ist nicht richtig, wie nachstehender Text beweist:

Sehr geehrte Aktionäre,
Die Gratisaktien wurden am 01.September 2003 zugeteilt.

Gleichzeitig mit der Einbuchung der Gratisaktien haben Sie ggf. für Stückzahlen, die nicht durch 20 teilbar sind, sogenannte „Teilrechte“ in Ihr Depot eingebucht bekommen. Sie haben nun die Möglichkeit, entweder überzählige Teilrechte zu verkaufen oder so viele Bezugsrechte hinzuzukaufen, daß Sie wieder auf eine durch 20 teilbare Anzahl kommen, um eine weitere Gratisaktie zu beziehen.

Beispiel: Für 110 Aktien erhalten Sie 5 Gratisaktien und 10 Teilrechte in Ihr Depot eingebucht. Diese können Sie entweder verkaufen oder Sie kaufen 10 Teilrechte hinzu, um eine weitere Gratisaktie zu erhalten.

Für weitere Fragen oder Weisungen wenden sie sich bitte an Ihre depotführende Bank.

Quelle:
http://www.plambeck.de/pne/investor/Hauptversammlung/gratisaktien.html
Iceman
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.02.2005 13:27
Danke euch!
 

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