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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse |
Moderator: TobiasH |
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Gewinnverteilung bei einer AG |
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Verfasst am: 09.03.2005 19:49 |
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Hallo zusammen!
Mein Problem: Wie geht die Gewinnverteilung bei einer AG?
Bei ner KG/OHG ist das klar: von wegen 4% auf Kapitaleinlage und Rest nach Köpfen.
Aber wie sieht das bei ner AG aus????
Hab in unzähligen Büchern nachgeguckt, überall stand nur was von Dividende oder in angemessenem Verhältnis.
Und wie rechnet man das jetzt aus? Das weiß ich immer noch nicht.
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
angel |
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Verfasst am: 09.03.2005 20:18 |
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Gewinnverteilung einer AG:
Die Gewinnverteilung beginnt in der AG damit, daß der Vorstand einmal im Jahr im Zuge der Vorbereitung der Hauptversammlung und nach Ende des Geschäftsjahres einen Vorschlag zur Verteilung des Gewinns erarbeitet. Dieser Gewinn kann ich drei Richtungen fließen:
in die Rückstellungen, z.B. zur Risikovorsorge oder zur Rückstellungen für Verpflichtungen, die die Firma in Form von Pensionszusagen an Mitarbeiter macht oder machen will, oder für zukünftige Projekte der Firma oder drittens: Ausschüttung als Dividende an die Aktienbesitzer.
Der Vorstand erarbeitet den Vorschlag seiner Gewinnverteilung der dann zusammen mit dem Abschlußzahlen zur Prüfung und Kommentierung an den Aufsichtsrat weitergeleitet wird.
Dieser berichtet schriflich - und beides zusammen wird den Aktionären zusammen dem Geschäftsbericht des abgelaufenden Geschäftsjahres rechtzeitig zur Hauptversammlung zugängig gemacht.
In der Hauptversammlung wird dann über den Vorschlag des Vorstandes zur Gewinnverteilung abgestimmt.
In den letzten Jahren hat sich im Zuge des "shareholder value" das Denken durchgesetzt, daß Gewinn besser an die Aktionäre ausgeschüttet werden sollen, statt in die Rückstellungen oder in zukünftige Projekte investiert werden sollen, wenn nämlich diese Projekte nicht eine Ertragschance bieten, die deutlich über Rendite liegt, die der Aktionär am freien Kapitalmarkt erzielen kann.
Klingt irgendwie selbstverständlich oder: nun: Siemens nennt man an der Börse gerne: "die Bank mit angeschlossener Elektroabteilung". Diese Bezeichnung hat sich Siemens erworben, weil durch jahrelange Rückstellungen das Unternehmen heute mehr im Bereich Kapitalanlagen verdient, erwirtschaftet, als mit den Handys, etc.
Hoffe ich konnte Dir damit etwas helfen und Licht ins Dunkel bringen.
Schöne Grüße aus Mexico vom
Ironbuegeleisen
P.S. Ich gehe jetzt zum Surfen!!! :-)))) |
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Verfasst am: 09.03.2005 20:27 |
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Bei einem Verlust schaut es folgendermaßen aus:
ein nicht vorhandenes Brötchen kann man kaum teilen. :-))))
Prinzipiell ist die AG keine Personengesellschaft, sondern eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung. KAPITALgesellschaft bedeutet, ist ein eigenes Rechstsubjekt. Es ist keine Person, oder ein Aktionär, die für sie haftet. Die AG hat ein Haftkapital wie die GmbH und die Haftung ist auf diese Einlage beschränkt - die Einlage wird im Handelsregister eingetragen.....geht los ab 50.000 Euro.
Hat also eine AG mehr Verbindlichkeiten als Ihr Haftkapital, ist sie insolvent und muß dies dem zuständigen Gericht sofort melden. Dieses Gericht bestellt dann einen Insolvenzverwalter, der versucht zu retten, was zu retten ist. Das zur Zeit bekannteste Verfahren heißt "ChapterEleven", benannt nach eine Stockwerk in einem Hochhaus in NewYork. |
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Verfasst am: 09.03.2005 20:59 |
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Zunächst ist die gesetzliche Gewinnrücklage zu bilden.
Wie bereits erwähnt, schlägt dann der Vorstand der Hauptversammlung vor, welcher Teil in die Gewinnrücklagen gebucht werden soll und welcher Teil als Dividende ausgeschütter werden soll. |
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Verfasst am: 10.03.2005 09:01 |
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Der Gewinn wird (laut meinem Berufschullehrer... *g*) so verteilt: 5% des Gewinns müssen in die gestzliche Rücklage eingestellt werden, bis 10% des Grundkapitals erreicht sind.
50% des "restes" dürfen "nur" noch in andere Rücklagen eingestellt werden. |
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