Beleihungswertermittlung bei Wertpapieren |
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Verfasst am: 10.03.2005 12:38 |
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Hallo.
Könnt ihr mir mal bitte alles über die Beleihungswertermittlung bei WP´s erzählen? Ich weiß sogut wie nichts und die passende Literatur habe ich auch nicht.
Bin über jede Antwort dankbar. |
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Verfasst am: 10.03.2005 12:58 |
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Pro WP-Art wird ein Beleihungssatz festgelegt:
Aktien 20 %
Bundesanleihen 80-100%
Um Beispiele zu nennen.
Damit wird dann etwas besichert, wobei die Deckung immer wieder überprüft werden muss, wegen der Kursänderungen._________________________________
L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein) |
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Verfasst am: 10.03.2005 14:20 |
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Man muss beachten, dass es von Bank zu Bank unterschiede in den Bw-Ansätzen gibt.
Bei uns werden Aktien z. B. mit 60 % angesetzt.
Die Ansätze müssten aber in euren AA‘s stehen. |
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Verfasst am: 10.03.2005 14:26 |
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Die genauen und aktuellen Werte erfährst du wahrscheinich in deiner Kreditabteilung.
Ich würd da einfach mal nachhaken. Jetzt pauschal was über Grenzen zu sagen, bringt es nicht wirklich, da wie schon gesagt, jedes KI eigene Richtlinien haben kann. |
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Verfasst am: 10.03.2005 15:02 |
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Generell werden Aktien zu 60% des Kurswertes angesetzt!!! |
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Verfasst am: 10.03.2005 15:04 |
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Ich glaube, dass man das nicht pauschal sagen kann.
Aktien unterscheiden sich ja auch.
Bei uns liegen die Grenzen schon anders,
wenn es inländische oder ausländische Aktien sind. |
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Verfasst am: 10.03.2005 15:07 |
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Manche teilen auch nach Risikoklasse, da gibt es tausende von Möglichkeiten. _________________________________
L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein) |
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Verfasst am: 10.03.2005 15:26 |
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Ich sag ja generell. Du kannst sie auch mit 20% ansetzen. Sie dürfen auf jeden Fall die 60% nicht übersteigen und du darfst den %Wert nicht so tief ansetzen, dass eine Knebelung des Kunden entstehen würde |
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Verfasst am: 10.03.2005 15:48 |
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Ihr habt mir auf jeden Fall sehr weitergeholfen!!!
Ganz lieben Dank |
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