Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 95
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Bruttodividende - DRINGEND
 
kj-482
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.03.2005 16:56
Hallo.

Kann mir jemand sagen, ob von der Bruttodividende neben der Körperschaftssteuer auch Solidaritätszuschlag abgezogen wird?
In allen Berechnungen steht nur:
Bruttodividende
./. 25% Körperschaftssteuer
Bardividende
./. 20% Kapitalertragssteuer
./. 5,5% Soli auf KESt
Nettodividende

Stimmt das jetzt so, oder nicht?

Vielen Dank
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.03.2005 17:31 - Geaendert am: 12.03.2005 17:51
Es wird von jeder Einkommensteuer SoliZ abgezogen und somit auch von der Körperschaftsteuer.

Weitere Informationen unter:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Service/Lexikon-Steuern-A-Z-.580.1394/Lexikon/Solidaritaetszuschlag.htm?abc=S

Aber:
Die Körperschaftsteuer wird nicht mehr erstattet, wenn ein FStA vorliegt. Deshalb spielt die KöSt in Verbindung mit Kunden keine Rolle mehr.
Sandra86
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.03.2005 17:32 - Geaendert am: 12.03.2005 17:39
Hi ich würde sagen ja, bin mir jedoch nicht sicher ob nicht auch im ersten Schritt noch Soli berechnet wird?! Irgendwie schwebt mir so was noch aus dem Schulunterricht im Kopf herum bin mir aber nicht sicher und kann jetzt leider auch nicht in meinen Unterlagen nachschlagen! Bin nicht zu Haus.
Jedoch solltest du darauf achten von welchen Betrag du ausgehen sollst laut Aufgabe! Desweiteren würde ich dir empfehlen die Formelsammlungen im Buch nochmal anzusehen und die Lösungswege zu vergleichen.
LG und schönes WE
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.03.2005 17:52
Zur Finanzierung der Vollendung der Einheit Deutschlands wird mit Wirkung ab 1. Januar 1995 ein Zuschlag zur Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuer von allen Steuerpflichtigen erhoben.

Quelle:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Service/Lexikon-Steuern-A-Z-.580.1394/Lexikon/Solidaritaetszuschlag.htm?abc=S
 

Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse