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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Frage: Spekulationsgewinne - Freigrenze
 
061286
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 16.03.2005 19:40
Hallo ich hab mal ne Frage zu der Freigrenze von 512€.

Sagen wir mal ich würde Spekulationsgewinne in Höhe von 800€ erzielen. Dann gilt ja das Halbeinkünfteverfahren, d.h. ich müsste nur 400€ versteuern.
Gilt die Grenze von 512€ jetzt auf die gesamten Gewinne (800), oder nur auf die zu versteuernden (400)?
ICh hoffe ihr versteht was ich meine

Wäre über ne schnelle Antwort froh, schreibe morgen SB und bin mir da jetzt nicht mehr sicher.
Stevermany
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 16.03.2005 19:43
Blöderweise auf die gesamten. Sobald du einen Cent über den 512 € liegst, musst du die komplette Hälfte davon versteuern.
061286
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 16.03.2005 19:45 - Geaendert am: 16.03.2005 19:45
Alles klar danke für die schnelle Antwort...
Speedy4410
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 16.03.2005 20:17
Ähm nein.

Du hast 800 Euro Gewinn. Aufgrund des Halbeinkünfteverfahrens musst du nur 400 Euro versteuern. Das heißt, in deinem Beispiel gehst du steuerfrei raus, weil die 400 Euro innerhalb von den 512 Euro liegen.

Erst wenn du über 1024 Euro Spek-Gewinne hast, musst du versteuern. (Denn 1024 / 2 = 512, d.h. Grenze erreicht)

-------------------
viele Grüsse,
Speedy
http://www.Gamedemos.de

061286
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 16.03.2005 20:48
Ah ok...
Deine Aussage ist richtig. Ich hab grad nochmal mein Buch durchsucht und da steht folgendes:
_____________________________________________
Kurswert Verkauf: 7180€
Kurswert Kauf: 6150€
-----------------------------------
Kursgewinn: 1030€
-----------------------------------
- Spesen: 136,50€
----------------------------------
Veräußerungsgewinn: 893,50

davon 50%: 446,75
------------------------------------
"Damit bleibt der Kunde unterhalb der Freigrenze von 512€ und braucht sein eGEwinne nicht zu versteuern."
________________________________________________

Also gilt die Grenze für den zu versteuernden Gewinn...!

Jetzt hamm was...
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.03.2005 20:51 - Geaendert am: 16.03.2005 20:57
Der Veräußerungsgewinn ist nur mit dem halben Betrag steuerpflichtig, die andere Hälfte ist steuerfrei. Dementsprechend kann ein Veräußerungsverlust nur mit dem halben Betrag verrechnet werden. Weiterhin gilt die Freigrenze von 511,99 Euro und die 12-Monatsfrist. Zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns oder -verlusts werden einerseits der Veräußerungserlös und andererseits die Veräußerungskosten, Anschaffungskosten, Anschaffungsnebenkosten und Werbungskosten jeweils nur mit dem halben Betrag angesetzt.

Quelle:
http://www.ratgeber-steuer24.de/Besteuerung_von_Spekulationsgeschaeften/Halbeinkuenfteverfahren.html?aenderte

sieh auch unter:
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/halbeinkverfahren.htm
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.03.2005 23:03
Richtig, es ist nur die Hälfte zu versteuern. Interessant wird die Betrachtung, wenn mehrere Werte desselben Unternehmes an unterschiedlichen Tagen gekauft werden.

Beispiel:
3.3.2004 - Kauf 10 Stck. X-Aktien / Kurs: 100,-€
5.5.2004 - Kauf 10 Stck. X-Aktien / Kurs: 110,-€
7.7.2004 - Kauf 10 Stck. X-Aktien / Kurs: 120,-€

5.3.2005 - Verkauf 15 Stck. X-Aktien / Kurs: 130,-€

Berechnung prv. Veräußerungsgeschäft (i.S.§§ 22,23 EKStG)

15 Stck. Verkauf ./. 10 Stck. außerhalb 1-Jahres-Frist
= 5 Stck.

1.950,-€ Verkaufspreis (15 Stck. zu 130,-€)
./. 1.100,-€ (10. Stck. zu durchschnitt. Anschaffungspreis)
____________________
= 850,-€ : 2 (wg. Halbeinkünfteverfahren)
= 425,-€ <-- Freigrenze ist eingehalten

prv. Veräußerungsgeschäft ist nicht einkommensteuerpflichtig

Schönen Gruß
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.03.2005 23:08
Hierzu vielleicht auch noch interessant:

Nach § 2 EKStG ist innerhalb eines Veranlagungszeitraums der horizontale (innerhalb einer Einkunftsart) sowie der vertikale (über mehrere Einkunftsarten) Verlustausgleich beschrieben.

Die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäfte können ausschließlich mit Verlusten aus den selbigen verrechnet werden. Es kann also nicht z.B. die Einkunft aus nichtselbstständiger Arbeit dementsprechend reduziert werden.

Möglich ist allerdings der Verlustrücktrag bis zu max. 1 Jahr (bis zur max. Höhe von 511.500,-EUR / 1.023.000,-EUR insgesamt) bzw. der unbegrenzte Verlustvortrag in zukünftige Veranlagungszeiträume (max. 1.000.000,-EUR / 2.000.000,-EUR - darüber hinaus bis zu 60% der verbleiben Gesamtsumme der Einkünfte).

Schönen Gruß
Speedy4410
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 16.03.2005 23:19
@Cupra:

In deinem vorletzten Post ist die Berechnung glaube ich noch auf die veraltete Durchschnittsmethode dargelegt.

Derzeit relevant ist aber soweit ich weiss, nicht mehr diese Durchschnittsmethode, sondern die FiFo-Methode. (First In - First Out). Richtig?

-------------------
viele Grüsse,
Speedy
http://www.Gamedemos.de

Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.03.2005 23:34
@speedy4410:

Okay, das könnte sein, meine Unterlagen stammen noch aus dem letzten Jahr und eine Aktualisierungslieferung von unserem "Steuerdozi" haben wir noch nicht erhalten. Kannst du meine Berechnung mal kurz auf den neusten Stand bringen?

Thanks und schönen Gruß
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.03.2005 18:16
FiFo wird zurzeit angewandt!
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.03.2005 20:16
@ Hermann:

Bitte Beispielrechnung, danke.

Schönen Gruß
Speedy4410
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 17.03.2005 22:57
Hallo Cupra,

sorry, bin jetzt erst nach Hause gekommen.
Also hier ein Beispiel aus der aktuellen FiFo Methode:

Datum
15.02.04 1. Kauf Aktie XY 50 Stück Kurs 37,00
15.04.04 2. Kauf Aktie XY 25 Stück Kurs 52,00
15.06.04 3. Kauf Aktie XY 75 Stück Kurs 48,00

03.01.05 Verkauf Aktie XY 100 Stück Kurs 50,00

Berechnung:

50 Stück * (50,00 Euro - 37,00 Euro) + 25 Stück * (50,00 Euro - 52,00 Euro) + 25 Stück * (50,00 Euro - 48,00 Euro) = 650,00 Euro.

650 / 2 = 325 Euro (Halbeinkünfteverfahren)

Wenn du Dir im Vergleich die Rechnung mit der Durchschnittsmethode hernimmst, kommst du auf nur 250,00 Euro Spek-Gewinne. Das heißt die "FiFo" Methode ist etwas anlegerunfreundlicher.

-------------------
viele Grüsse,
Speedy
http://www.Gamedemos.de

Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.03.2005 23:08
Okay, danke, aber seit dem Halbeinkünfteverfahren wissen wir ja, dass Anleger von Produktivkapital schlechter gestellt werden...

Schönen Gruß
Speedy4410
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 17.03.2005 23:17
Das stimmt. Wenigstens ist die "Fifo-Methode" für die Azubis etwas einfacher zu verstehen und zu lernen als die doch etwas umständlicherere "Durchschnittsmethode". Also wenigstens ein kleiner ‘Vorteil‘.

Gute Nacht.

-------------------
viele Grüsse,
Speedy
http://www.Gamedemos.de

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.05.2008 17:22
Freigrenze ab Mitte 2007: 599,99 €
Freigrenze ab 2009: 0 €
 

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