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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Von Nettodividende auf Bruttodividene??
 
061286
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.03.2005 18:55
Hallo, unser Lehrer hat uns einen Zettel mit Aufgaben gegeben, wo auch u.a. folgende Aufgabe ist:

Wir haben die Nettodividende von 108.000€ gegeben und sollen die Bruttodividende errechnen. KeSt: 20% Soli: 5,5%
Merh ist nicht gegeben! Ähm, das geht doch gar nicht oder?!?!
Ich meine, da fehlen doch Angabenoder nicht???
Espe
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.03.2005 19:02
doch geht...

108000 Euro

20*(20*5,5)=21,1%

d. h. daß die Nettodividende 78,9% (100-21,1) ist

dann rechnest Du 108000*100/78,9=136882,13


und das is die Bruttodividende...

Möge dr Saft mit euch sein!

Buffy
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.03.2005 09:29
dann hast du aber erst die bardividende du musst die körperschaftssteuer (25%) noch draufrechnen

LG Buffy

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Nicht das Aussehen entscheidet, wen ich liebe,
die Liebe entscheidet, wen ich schön finde!

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.03.2005 18:24 - Geaendert am: 22.03.2005 13:39
Von der Bardividende, die vermehrt auch Bruttodividende genannt wird, wird die Kapitalertraggsteuer in Höhe von 20 % und davon nochmals 5,5 % SoliZ abgezogen.

Die AG führt
sowohl 25 % Köperschaftsteuer + 5,5 % SoliZ
als auch 20 % Kapitalertragsteuer + 5,5 % SoliZ
an das Finanzamt ab.

Da die Körperschaftsteuer nicht mehr beim Aktienär anrechenbar ist, spielt sich auch keine Rolle mehr, wenn es um die Besteuerung der Dividende bei Aktienär (=Kunde) geht.
Espe
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.03.2005 00:55
wie jetzt? Dachte die AG trägt nur die Köst und den Soli? Und nicht noch die Kest und nochmal den Soli?

ich dachte so:

Kest+Soli ----> Anleger
Köst+Soli ----> AG

is doch richtig oder?

Möge dr Saft mit euch sein!

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.03.2005 13:38 - Geaendert am: 22.03.2005 14:25
Die Kapitalertragsteuer ist eine Quellesteuer. Sie wird von der AG abgeführt. Hat der Aktienär die seine Erträge freigestellt, muss die Bank die KESt (+SoliZ) zurückfordern.

Letztendlich trägt der Anleger sowohl die Körperschaftsteuer (+ SoliZ) als auch die Kapitalertragsteuer (+ SoliZ).

Nur die KESt wird auf seine persönliche Einkommensteuerschuld angerechnet.
 

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